Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., F 778,wm-3
Mossdorf, Friedrich [Hrsg.]
Encyclopädie der Freimaurerei: nebst Nachrichten über die damit in wirklicher oder vorgeblicher Beziehung stehenden geheimen Verbindungen; in alphabetischer Ordnung (N bis Z)
Seite: 423
(PDF, 183 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Freimaurer-Literatur

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Public Domain Mark 1.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/hesse1828/0447
STEINMETZ-BRÜDERSCHAFTEN, 423

Richtscheit- mittheilen, noch
weniger ihn die Anwendung
desselben lehren. Ebenso schreiben
diese Constitutionen vor,
die Irrlehren zu -vermeiden, u.
eines wahren, der Bibel ange-
messenenGlaubens an Gott sich
zu befleifsigen."

,,Auch die Statuten der deutschen
Steinmetzbrüderschafteri
verordnen, dafs kein Werkmann,
Parlier oder Gesell Keinen, der
nicht .des Handwerks ist und
nicht gnugsam bei einem Steinmetz
gedient hat, in dem Steinwerks
gebrauch und Kunst unterweisen
soll. Diese Statuten
bezeugen ferner, wie die deutschen
Brüderschaften auf einen
rechtl. Lebenswandelv hielten.
Kein Werkmann, noch Meister,
durfte in den'Versammlungen
der Brüde* erscheinen, der in
einem Jahre nicht zum heil. Sa-
cramente gegangen war, oder
der nicht christl. Ordnung hiek
oder das Seine verspielte. Kein
Meister sollte mit xlim Gesellschaft
haben, kein Gesell bei
ihm stehen. Keinem Werkmanne
oder Meister war erlaubt, einen
Gesellen zu fördern, der
mit Frauen ein. unredliches Leben
führte, der seine Kleider
verspielte und jährlich nicht
zum heil. Sacramente ging.
Nicht weniger war verordnet,
dafs ein Meister, der, einem andern
heimlich oder öffentlich
ein Werk zu entziehen, suchte,
zur Rede gesetzt werden und
mit ihm weder Meister, noch
Gesellen, Gemeinschaft haben
sollten. Es sollte ferner kein
Gesell weiter wandern, noch
von dem Meister und der Hütte
scheiden dürfen, der Jemanden
Etwas schuldig war. Endlich
wird erwähnt, dafs die Meister
und Werkleute, die der allmächtige
Gott gnädiglich begabt habe
, mit ihrer Kunst und Arbeit

Gotteshäuser und andere JkünstL
Werke löblich.zu bauen, "und
dadurch Leibesnahrung ehrlich
zu verdienen, auch, zur Dankbarkeit
, nach christlicher Weise
von Herzen bewegt worden wären
, Gott zu dienen und dadurch
ihr Seelenheil zu verdienen.*'

„Dieses sind die alten, wahren
, freien Maurer, die mit Ausübung
der Kunst sich beschäftigten
. In spätem Zeiten gab
ihr Yerein in England Gelegenheit
zur Entstellung des Freimaurerbundes
, der von der eigentlichen
der Kunst gewidmeten
Brüderschaft sich trennte
und von ihr ganz unabhängig
war. In Deutschland und andern
Gegenden wurden die Bauhütten
meistentheils aufgehoben
; und es blieb nur hin und
wieder in denSteinmetzbrüdex-
Kshaften ein Theil davon übrig 5
in England aber hatten sie sich
immer erhalten. Da nun daselbst
schon in frühern Zeiten
zuweilen in die Brüderschaften
der Bauleute solche Männer aufgenommen
wurden, die nicht
Künstler waren, und die man
angenommene Maurer, auch Ge-
nossen, nannte; so läfst es sich
denken, wie nach und nach eine
solche Trennung, und eine
neue Verbrüderung, entstehen
konnte; besonders da die bür-
gerl. Unruhen in England diejenigen
Genossen, die keine
Kunstler waren, veranlafsten,
sich enger aneinander zu schlie-
fsen; wobei sie jedoch, um unerkannt
zu wirken, die Gebräuche
der Maurer beibehielten.
Diefs geschah zuerst bei der
Enthauptung Corps J. irnjfahre
1649, wo die Genossen sich auf
die Seite der Stuarte wandten
und, den Königsthron wiederherzustellen
, bemüht waren; seit
welcher Zeit die^ ^Freimaurer
sich von den Werkmaurern un-


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/hesse1828/0447