Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., F 778,wm-3
Mossdorf, Friedrich [Hrsg.]
Encyclopädie der Freimaurerei: nebst Nachrichten über die damit in wirklicher oder vorgeblicher Beziehung stehenden geheimen Verbindungen; in alphabetischer Ordnung (N bis Z)
Seite: 429
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S TE WARD S -L ö GEN

STOCKHOLM. 429

langer -weifser Stab, welchen
er vor dem Könige herträgt
.]

Stewards - Logen gibt
es nur bei grofsen Logen,
wo die Zahl der Stewards
(Schaffner) stark ist. In einigen
L ogen werden dieVer-
sammlungen sämmtl. Beamten
so genannt. S. Confe-
henz-Logen [und Schaffner
!]

Stewart (Jo ir akn), Lord-
Probst von Edinburg, war
Grofsmeister der Grofsen
Loge von Schottland in den
J. 1765 u. 1766.

[Stiftshütte (die), oder,-
Bundeshütte^ (le tabernacle,)
war das von Moses zum Gottesdienste
der Israeliten auf
ihrem Zuge aus Ägypten eingerichtete
Zelt, in dessen
Allerh eiligstem die Bundes-
lade(Varche d" alliance) stand.
S. oben B. 3, S, 302, Sp. a,
und S. 303!]

[Stillschweigens (der
Gott des), Harpohrates,
(s. den Art.: Sphinx !) war,
nach dem Plutarch *,,de Is.
et Osir.cc, ein Sohn des Osi-
ris und der Isis. Er wurde,
wie Banier (in seiner Götterlehre
", deutsche Ubers.,
B.2, S.194,) sagt,»,,von den
Ägyptern, deren Gottesge-
lahrtheit ausserordentlich
geheimnifsvoll war, in der
Stellung, dafs er den Finger
auf den Mund legt, abge-
bildet, um anzuzeigen, dafs
man die Götter mit ehrer-

bietigemStillschweigen verehren
müsse." — Vgl. oben
]B* 3, S* 186., Sp. b £.j S.
3.89, Sp.b, u. S. 421, Sp.a!]

Stimmen- oder. Abstimmen
; s. Ballotage.

[In manchen Systemen haben
blofs die Meister das
Recht, abzustimmen. Dagegen
enthält die Yorker Con- •
stitution (s. die „KU.", B„
2, Abth.l, S.lll, unter 10!)
die Satzung: ,,In allen'Lo-
gen entscheiden in allen Sachen
die meisten Stimmen
der Versammleten/*"—Hierzu
bemerkt Br. Krause:

Dieser Grundsatz ist das erst-
wesentl, Heiligthum unsrer altüberlieferten
Verfassung, welches
zu allen Zeiten rein und
ungekränkt bleiben rnufs, nicht
weil es alt und überliefert, son- -
dern weil es in der Wesenheit
des Bundes gegründet ist; sowie
dieser Grundsatz überhaupt
Bedingung des freien u. rechtge-:
mäfsen Gedeihens jeder ver-
nunftgernäfs eingerichteten Gesellschaft
ist."]

Stirling (Jakob Baro-
net von), Lord-Probst der
Stadt Edinburg, war Grofsmeister
der Grofsen Loge
von Schottland vom 30.Nov.
1798 bis dahin 1800.

Stockholm ist der Sitz dex
Grofsen Landesloge und des
Hochcapitels von Schweden
. S. auch Schweden.

[InErmangelung ausführlicher
und genauer Nachrichten
von dem altern Lo-
genwesen in Schweden, mögen
folgende hier und da


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