Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., F 778,wm-3
Mossdorf, Friedrich [Hrsg.]
Encyclopädie der Freimaurerei: nebst Nachrichten über die damit in wirklicher oder vorgeblicher Beziehung stehenden geheimen Verbindungen; in alphabetischer Ordnung (N bis Z)
Seite: 468
(PDF, 183 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Freimaurer-Literatur

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Public Domain Mark 1.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/hesse1828/0492
468 SYSTEM.

SYSTEM.

Stimmung mit Preston, p.
239-241, Folgendes. — .;'

„In der am 30. Juni 1759 un~
ter dem Grofsmeistex Lord Ray'"
mvnd" [s. d. Arfc'J] ^gehaltenen
Versammlung der Grofslo-

fef wobei, aufser den Grofs-
eamten, die Beamten ron 57
Logen gegenwärtig waren,
schritt man zur Erörterung einer
gegen gewisse Brüder, die
in dem Verdachte waren» sich
einer unregelmäßigen Aufnahme
von Masonen schuldig gemacht
zu haben, angebrachten
Beschweret«, härm aoer damit
nicht xu Staude.4''*.— Erst in
der folgenden Grofslogen Versammlung
am 12. Dec. 1759,
Welcher die Meister u. Aufseher
von 70 Logen beiwohnten,
%,wurde die Untersuchung der
zur Klage gekommenen Unregelmässigkeiten
beendigt u. den
Schuldigen , nachdem sie sich
unterworfen und für die Zu*
kunft ein gutes Benehmen angelobt
hatten, verziehen, zugleich
aber verordnet, dafs gegen
alle Brüder, die künftig
einer unregelmäfsigen Aufnahme
Vorschub thun, eine solche
zulassen oder ihr beiwohnen
würden, die Gesetze nach aller
Strenge zur Ausführung gebracht
werden sollten.-' '
, Hierzu macht Noorthouch
folgende Anmerkung. —

,,jDie Grofsloge betrachtete
ein solches Beginnen mit Recht
als eine Verletzung der Ursprung
!. Gesetze, als einen Ein»
griff in die Privilegien und
als eine der Allmosencasse der
Gesellschaft aufgelegte Bürde.
Man entschloß sich daher, jene
Versammlungen zu verbieten,
u. die Gesetze gegen alle Brüder,
die bei irgend Einer dieser un-
gesetzmäfsigen Zusammenkünfte
«ntwed«r zur heimlichen Aufnahme
einer Persen in die Ma-
sonei behülflich seyn oder derselben
beiwohnen, würden, zu
schärfen. Darüber * entrüsteten,
sich diejen. Brüder, die sich die
Ahndung (censkre) der Grofsloge
zugezogen hatten.' Anstatt
auf den Weg der Pflicht zurückzukehren
und ihrem Wahne zu
entsagen, verharrten sie in ih«>
rer Widerspenstigkeit und weigerten
sich geradezu, dem Grofs-
meister den Eid der Treue zu
leisten (to pay'allegiance), oder
den Befehlen' -(mandates) der!
Grofsloge zu gehorchen. Den
alten und bestehenden Gesetzen
des Ordens zum Trotz, setzten
sie eine unabhängige Gewalt
ein; und indem sie die Unerfahren
lieit ihrer Verbündeten
benutzten, beharrten sie in der
Behauptung, dafs ihnen eine
gleich© Machtvollkommenheit
(authority), als der Grofsloge,
zustehe, Masonen zu machen,
und diese zu Gesellen zu befördern
und zum Meistergrade zu
erheben. Zur damaligen Zeit
hatte keine besondre (private)
Loge die Gewalt, Masonen zum
Gesellengrade zu befördern und
zum Meisteret ade zu* erheben i
nach konnte irgend ein Bruder
in Einen von diesen beiden Graden
vorrücken, aufser in der
Grofsloge mit der allgemeinen
Beistimmung u. Billigung der
gesammten zur geroeinschaftl.
Berathung versammletea Brüder
. Auf eine vorgespiegelte
Genehmigung (sancticki) A&x alten
yorker Constitution sich berufend
, welche doch bei dem
Wiederaufleben der Grofsloge
im J. 1717 erloschen war, erkühnten
sie sich, auf das riecht
der Logenerrichtung Anspruch
zu machfe« Zwar fuhren einige
Brüder in York allerdings
fort, auf den Grund ihrer Ursprung
!. Constitution, 'uhbe-


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/hesse1828/0492