Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., F 778,wm-3
Mossdorf, Friedrich [Hrsg.]
Encyclopädie der Freimaurerei: nebst Nachrichten über die damit in wirklicher oder vorgeblicher Beziehung stehenden geheimen Verbindungen; in alphabetischer Ordnung (N bis Z)
Seite: 511
(PDF, 183 MB)
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TEMPELHERREN - ORDEN. 511

«lern Orden überhaupt kommen nommen worden sind. So ist
einige allgemeine Fragen vor, die Verfassung über 250 Jähret
deren Beantwortung von dem [soll wol heifsen: 450 Jahre,J
I^euaufgenoniraenenohneZwei- geblieben; oh sicfy aber in die-
fel erwartet wird. — „„Wie ser derOrdenblQfsinnerhalljde?
wird die Berechtigung (Autori- Gränzen Schottlands u.Englaudt
tat) und Achtheit einer Loge erhalten oder ober sich aucji in
oder eines Ordenscapitels er- andere Länder verbreitet habe,
langt, festgestellt und erwiesen?, darüber sagt uns die Geschieht?
— Wie haben so Viele sich für. Nichts ; wiewol sie die Gxof»-
berechti^L (autorisirt) und ver- meiste* des Ordens, in ihrer
sehen mit richtigen Bestallun» chronologischen Reifte*), und
gen .'ausgeben können, .die doch unter diesen Schottländer, £ng*
hinterdreint als Betrüge-x Kefun- länder, Irländer, Franzosen u.
den,wurden?;—Woher rührt, deutsche, aufführt. Dem seyf
die gröfse^ Verschiedenheit in wie ihm wolle, so kann*, wenn
Stufen, Graden, Ordensieiclien die Frage von der Achtheit der
undLogengebräuchen? —Was Logen und CapjLtel in den vpri-
soll.rn.fn dayon denken, wenn gen und jetzigen Zeiten ist, tein
eine Loge, die andere und eine, anderes Kennzeichen verlangt
Einrichtung die andere für im-' werden, daß sie von jener alte»
acht erklärt, *und wenn 'die ei-: Verfassung ^bstamnien u. durch
ne, Kenntnisse zu besitzen, lieh 4^:Wahren Ertalt^r derselben
rühmt,, von{weibhen die*ndgre oder ihre Nachfolger constituirt
Nichts weifs ?'S" r~ .Zur Be* und autpns*rt seyen. Wenn nun
antworten* dieser Fragen kann uMre Geschich te sagt,: dafs erst
ein Mitglied des innern Orden» vo* 150 Jähret.fdder hunmeh*
wenigstens die'Materialien Von vor ljo bis iQo.Jahxen} „die
seinen Obern mit allem Rechte schottischen r ^e||ter ihr Erbverlangen
." , x '. - recht an den Tempelörderi auch
,jNach der Geschichte des Or- an Andere Verliehen und 1 dia
dens beruhte die wahre Autori- Ordens Verfassung dadurch eis
tat des unter dem FMrernamen weitert haben; wenn die öffentl.
fortgesetzten Tempelherrenor- Geschichte die ersten Spuren
dens auf dem französ. Heer- von Fairem vor noch nicht
meist er jdu.Tnont9 nebst den ihm ioou [oder nunmehr 120-1303
nach den schottischen Inseln „Jahren in den grofsbritani-

fefolgten Flüchtlingen aus sehen Inseln angibt; wenn, so-

em Orden,' und auf dem weit wir selbst sehen können,

Grofscomthur Harris," [s. d. dort die FMrei die zahlreich-

Art.!] „den sie dort mit .sei* sten Logen, die beste Ordnung,

nenLeuten antrafen. Diese, heifst die der Urverfassung angemes-

es, haben die FMrei erfunden u. sensten Gesetze und die alte edel

darunter den TempelherrenoT- Einfachheit hat: so glaubeich,

denverdeckt, jedoch so, dafs _

letzterer und das wahre Geheim- ———

nifs der Maurerei nur bei ihren [*) S. diese, aus dem,,Glossario"

Kindern u. N^kornnjen gebU«, 'Ä

ben ist, in die smnbildl. Mau- angeführten Ausgrabe de« Werltes

rereeselischaft aber Leute von von Du - ä/vod 175^. p. 533-53G,

11P , c^^a^ NT^*-;^vi/*ti «nil ^g1- m den Acta Latom.", T. I,

allen Standen, Nationen und p.l82suiv.! Sie bedatfi»derJ noch

Glaubensbekenntnissen auige- einiger Bericlitigung:.]


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