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534 TÖLERANZBOGE
TRAUERLOGE.
fe * der Bildung" emporgeschwungen
hatten, und Sie
ri ^Familienverhältnisse abhielten
, sich öffentlich zur
christl. Religion zu bekennen
, als; Baurath Itzig,
Professoriüferz uhdBanquier
Lepy9 — Das Gesuch dieser
Loge, um eine Constitution
ward von der Grofsen Landesloge
von Deutschland,
nach deren,Systeme sie arbeitete
, mit Stolz zurückgewiesen
. Wiewol sie indefs
ein königl.Protectorium erhielt
:, so stellte sie doch
ihre Arbeiten in der Folge
ein.44, Aus dem „Maurer.
Taachenbuche auf d. J. 5802
bis 5803 von X. Y.Z.", (Berlin
, in 12,) worin S. 231-
245 die Geschichte derselben
geliefert wird. — Auch die
National-Mictterloge zu derp
3 Weltkugeln; theilt die Ansichten
jenerGrofsloge, nach
weichenden jüdischen Glau-
Bensgenossen die Aufnahme
2u versagen ist. S. die 3 St.*
Johannisgrade" u. s» w., S.
128 f. ! Hier wirdjeneMei-
nung mit den gewöhnlichen
Gründen, die neuerlich in
der altenburger Zeitschrift
*1 für d. J. 1826, 'S,
9-31> noch weiter auseinandergesetzt
worden sind,
vertheidigt und hinzugesetzt
:
„ Diese Toleranziogen sind
theils von Solchen gestiftet, die
von der Mrei nur die äufsere
Schale kannten; theils suchten
auch ihre Mitglieder in denselben
nie etwas Andres, als das
Vergnügen, in det Kleidung u.
einigen Gebräuchen eine Ähnlichkeit
mit den Maurern zu
haben. Es lassen sich allerdings
sehr schöne und nützliche Institute
denken, an denen auch Juden
* Mohamedaner u. Heiden
Theil nehmen könnten: nur
würden dergleichen Institute
niemals Freimaurerlogen seyn.u
^— Vgl. dagegen oben-B. i, S.
«250 u. 297^ Text u. Note, verbunden
mit S. 4°9> Note, ingl.
den Art.: Juden l ]
* ToRPEDINE (eques a);
s.1 RÖPERT.
Torrtjbia (Joseph),Franzis
canermönch, Censor und
Revisor des heil. OfEcii der
Inquisition in Madrid, verfolgte
die Freimaurer mit
grofser Erbitterung.' [S.
Ferdinand VT.u,Spanien !]
Toscana (Franz Ste-
phan, Gross herzog von);
s. Franz I.
Toxjchet (Johann); s.
Audley.
Toussainct (Baron de);
s. BaCON de la ClIEVALE-
rie.
Trauerlogen werden
zum Andenken verstorbener
Brüder gehalten. InEngland
sind diese Geclächtnifsfeier-
lichkeiten [zuweilen, wenn
der Verstorbene im Meistergrade
gestanden und es vor
seinem Tode ausdrücklich
verlangt hat, ] mit Öffentlichen
Processionen (s. diesen
Art.!) verknüpft. [Ein solcher
Aufzug wird in Schlö-
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