Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., F 778,wm-3
Mossdorf, Friedrich [Hrsg.]
Encyclopädie der Freimaurerei: nebst Nachrichten über die damit in wirklicher oder vorgeblicher Beziehung stehenden geheimen Verbindungen; in alphabetischer Ordnung (N bis Z)
Seite: 667
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ZINNENDORF.

&TNNEND OBrF. 667

mit der Stewardsloge» die au*
ihrer Mitte gesetzmäfsig her-
Torgegangen war, zusammen
und errichteten eine Grofse Landesloge
von Deutschland, ali die
«rste maurerische, nach Vor»
Schrift der allgemeinen FMrer»
Verordnungen und nach dem Muster
der Grofsen Landesloge von
England gebildete*) Behörde.
Den grofsen Hammer vertraute
die Wahl teiner Bruder dem
hocherleuchteten hocjiwürd. Br.
Martin Kränke , Generai-Münz-
director, der den Br. von Zinh*
»u seinem Deputirten ernannte.
Zum ersten Grofsaufseher wurde
Br. von Geusau, zum zweiten
Br. Cramer, zum Grafts ecxetair
Br. Christian Ratzel, zum Grofs-
redner Br, Freyherr von derüolz,
tarn Grofsschatzmeister Br. /<?-
hann Friedrich Heyl, zum Gi'ofs-
ceremonienmeisfcer Br. von Rothe
ausersehen, — ehren werdie
Männer,- verdient um unaren
Bund, ausgezeichnet in den An*
nalendesselben; darum werden
Leute sie dankend genannt."

„An dem Tage der Weihe
sprachen unsere Väter und Meister
das heil. Gelübde aus, mit
Liebe und Ernst zu regieren,
nicht zu wanken von dem Gesetze
» zu bewahren die Lehren
und die Gebräuche des Ordens un~
verletzt und unverändert. **) Sie

und Alle , die ihnen folgten in
dem hohen Berufe, wozu sie
das Vertrauen der Binder er-
kohr, sind nie gewichen von

[*) Vergl. hierau die oben B; a,
S.1S1, Sp. a, angeführten Schriften
!]

[**) Wegen dieses ängstlichen, jede
Fortbildung, jede Verbesserung,
jede Abweichung von früherer
mangelhafter Ansicht nach Mafs-
gabe des fortschreitendenGanges

besserer Überzeugung ausschlie-
fsen<\en, Bewachens überlieferter
einengende* Formen dürfte
sich der edle Redner auf die von
ihm selbst geleistete (bereits oben
B. 1, S. 4$, Sp. b f., angeführte
) Verpflichtung, „die Urgesetzt
des Ordens, u. die Gebräuche

u. .Gewohnheiten desselben, Ms zu
^ewigen Zeiten, ohne die geringste
Veränderung, unverrückt beizube-
halten," beziehen. — Dieses nN&
innovetur!" gründet sich auf die
von der neuengl. GroMoge, mit
Verletzuhg ,der Altgesetze, (s.
oben B. 2, S. 600!) gegebene erste
allgemeine Verordnung. (S.
B. 2, S. 440, Sp. b, verbunden
mit S. 428, Sp. b !) Allein, .gegen
jenes Gelübde, welches
auch die Grofse Landesloge v.
D. in einem in den „Beiträgen"
u. s. w. (s. oben B. 3, S. 41, Sp.
g!) abgedruckten Schreiben an
die Gr. Loge: Royal* York, angeführt
hatte, wurde in der dort
S. 4d-47 darunter gesetzten Anmerkung
mit Recht geltend gemacht
, dafs Maurerei kein
andres Princip ihrer Gesetze u.
Einrichtungen erkenn«, *als die
gesunde Vernunft, die aber jenen
Grundsatz nie billigen kön-
Möehte man doch die

ne.

vom heil. Bernhard im lS£ten
Jahrh. fcusgespro chenen Worte;
r Wer stehenbleibt, Der fällt,"
beachten!

Weende man nicht ein, wie
von den Altgläubigen geschieht,'
dafs das ehrwürdige Alter jener
geheiligten Formen ihre Unverletzlichkeit
gebiete!—, Dieüs widerlegt
Nachstehendes aus einer
Handschrift des Brs Krause ganz
treffend, —

„Das lange Bestehen einer
gesellschaftlichen Anstaltbeweiset
Nichts für deren Güte. — Es
kann wol geschehen, dafs die
FMrerbrüderschaft sich, auf eine
dem Judenthufn ähnliche Art,
in ihren besonderen Gebräus-
<chen und Satzungen verhärtet
und die ihr angetragene Höherbildung
verschmäht; dadurch
. .aber wird sie immer mehr vom
Guten sich entfernen, ihrem
TJrbilde immer unähnlich er" ^erden
und den Foderungen der
unaufhaltsam fortschreitenden
u. sich höher bildenden Menschheit
immer weniger genügen, —
immer weiter horter dem Zeitalter
zurückbleiben.u,

Vergl. oben B, 1, S. 441, Sp. a
in der fortges. Note, und
B. 8, S. 232, Sp. a, ingl. das
eßthentr „T*»chenbuchu. a.
d. J. 1S01, S. 202 - 206!]


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