Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., F 778,wm-3
Mossdorf, Friedrich [Hrsg.]
Encyclopädie der Freimaurerei: nebst Nachrichten über die damit in wirklicher oder vorgeblicher Beziehung stehenden geheimen Verbindungen; in alphabetischer Ordnung (N bis Z)
Seite: 709
(PDF, 183 MB)
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ZWECK.

ZWECK. 709

als ein beständiges Fbrtschrei- Ve^nunftlichte. Was könnte

ten von dem Zustande der. herr- hier die Maurerei zu ihrem

sehenden Sinnlichkeit zu dem, Grundzwecke machen?---Die

Zustande einer Tölligen Ver- Aufrechthalturig des Kirchen*
rfunftmäfsigkeit. Der sinnliche glaubens und die Läuterung de*
Mensch ahnet das Daseyn eines Gottesdienstes?"" Diefs ist
höchsten Weltregierets .und ein, das eigentümliche Geschäft'der
gewisses Verhältnifs zwischen Kirche; und Alles, wa% sich die
ihm und sich mir»schwach; der Maurerei hierin erlaubte, wäre
vernünftigere Mensch denkt eine Widerrechtliche Anmafsung
sich dasselbe nach reinen Ver- —ein sträflicher Eingriff in die
nunftbegriffen. Für beide!Zu- kirchliche Gewalt: „Also: die
stände mufs Etwas dasevn, was Verbreitung und Beförderung
den Menschen oft an seine Ver- des Vernunftgläiibens ? "'< Was
bindung mit einer moralischen schlechterdings nur durch die
Welt und mit ihrem GeSetzge- eig€he Vernunftfähigkeit jedes
ber, dem Allerhöchsten, enn- einzelnen Menschen erlangt wer-
nert. Dieses Mittel der Erin- den kann, —*- Was nur dann
nerung ist für den Zustand der Wirklichkeit und Gehalt hat,
herrschenden Sinnlichkeit der wenn es die unmittelbare Wir-
Kirchenglauhe — für den Zu* kung der selbstthätigen GeistesstandderzuTifefarrwndm
&e^nimft- kräfte ist, -Dessen Hervorbrin-
mäfsigkeit der Vernunft glaube* gting* kann und darf sieb keine
Jener fodert einen Gottesdienst, Gesellschaft zum Zwecke setzen;
der in gewissen äufseren Ge- und ein durch die Maurerei gebrauchen
besteht; dieser be- gebener oder verbreiteter Ver~

§rundet eine Religion, die den nunftglaube wäre, seinem wah-

.wigen im Geist und in der ren Gehalte nach, Nichts mehr,

Wahrheit, das ist in der Aner- als ein Glaube auf Autorität.**

kennung und Erfüllung seines „Wenn nun die Maurerei, 'ih-

ewigen Gesetzes, anbeten lehrt. iem Grundzwecke nach, keine

Sowie der Mensch aus dem Zu- Niederlage von Wunder ärzneien

stände der Kindheit nicht gleich unS^niuersaltincturen, keine

in den Zustand der Vernünftig- Ressource für gesellige Vergnü-

keit hinüber springen kann, son- gungeny kein Schutz- und Trutz*

dem erst die Periode der Sinn- hündnifs gegen die Staatsgew alty

lichkeit u.Verständigkeit durch- .keine Academie seltener Künste

gehen mufs: ebenso wenig kann und geheimer <*Wis$enschafteny

er sich aus dem- Zustande der keine kirchliche Secte, keine

sittlichen Unmündigkeit zu der Propaganda der religiösen Auf-

Höhe des Vernunftglaubens em- "klärung seyn kann oder seyn

porscliwingen; sondern er mufs darf: so bleibt uns der einzige

durch den rxirehenglauben dazu Gesichiispunct einer moralischen

vorbereitet werden. Der Kir- Gesellschaft übrig, aus dem

ehenglaube ist also der Mittel- wir sie betrachten, k&nnen*

zustand zwischen roher Sinn- Dann1 aber ist ihr eigenthümli-

lichkeit und vernünftiger Er- eher*Zweck moralisch; und.er

kenntnif» einer moralischen kann nur ans dem wesentlichen

Welt — das wohltkätige Hell- Entzwecke des Menschen , das

dunkel zwischen dichter Fin- ist aus den* Zwecke der Mensch-

sternifs und dem weit über die heiY und aus dem Zwecke der

Sinnenwelt hinausziehenden Menschlichkeit, erkannt, abge-


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