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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/lewis1861/0008
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Der Nachfolger Friedrich's II.; König Friedlich. Wilhelm
III., hegte von der Freimaurerei keine minder wahre
und weniger richtige Meinung. Dies zeigte sich schon in
seiner in Charlottenburg den 31. Juli 1800 erlassenen Ca-
binetserklärung, als ihm der Grundvertrag und das Gesetzbuch
der grossen Freimaurer-Loge : „ Royal York zur Freundschaft
* vorgelegt worden war; und der wörtlich folgendermaßen
lautet:

„Ich habe den von Euch, Namens Eures Logenvereins
^eingereichten revidirten Grundvertrag und das Gesetzbuch
„ erhalten, und kann dem darin erscheinenden Geiste der
„ Ordnung; dem Bestreben zur Aufrechterhaltung der Sittlichkeit
und guter bürgerlichen Gesinnungen und der Einrichtung
einer Rettungsanstalt für Mitglieder Eurer Logen,
„eben so wenig meinen Beifall versagen, als der Offenheit,
„demBeweise Eures guten Bewusstseins, womit Ihr zu Werk
„geht. So lange Ihr daher diesen Euren Principien und Gesetzen
treu bleibt, werdet Ihr nicht nur den Schutz, welchen
„ich Eurer Gesellschaft angedeihen lasse, verdienen, sondern
.Ihr werdet auch selbst durch das Urtheil unbefangener und
„guter Menschen über Eure Verfassung belohnet werden."

Derselbe Fürst erklärte zwanzig Jahre später auf dem
Congresse zu Verona im Jahre 1820, auf welchem auch der
Freimaurer-Orden zur Sprache kam, den verbündeten Monarchen
, die vorzüglich in Betreff der gegen die Oarbonaii
in Italien zu treffenden Massregeln' zusammengekommen
waren, „dass die Freimaurer seine treuesten Unterthanen
wären." Auch gab ersb im Monate Juni 1850, wie
öffentliche Blätter berichteten, der Prinz von Preussen, als
er in seiner Eigenschaft als Protector der deutschen Freimaurerei
zu Frankfurt am Main die dortigen Logen besuchte,
denselben auf Befehl des Königs das allerhöchste W ohlgefallen

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