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bilden sollten, die Theilnehmer daran nach den für verbotene
Spiele bestehenden Gesetzen zu bestrafen seien.

Diese kaiserliche Verfügung brachte in der österreichischen
Freimaurerei überhaupt und insbesondere in den Logen
der Hauptstadt Wien eine grosse Veränderung oder vielmehr
eine gänzliche Umstaltung hervor.

G-leich nach dem Erscheinen dieser Verordnung forcierte
der Landes-Grossmeister, Graf von Dietrichstein, durch ein
Schreiben alle acht Johannes-Logen in Wien auf, durch zwei
mit unbedingter Vollmacht versehene Deputirte von jeder
derselben den 20. Dec. 1785 um 5 Uhr Abends sich bei einer
von ihm zusammengerufenen Versammlung vertreten zu lassen
, und von diesem Tage an alle maurerischen Arbeiten einzustellen
, so wie am folgenden Tage alle Acten und Schätze
unter Siegel zu verschliessen. Als die 16 Deputirten am
2. Dec. versammelt waren, kamen folgende drei Punkte zur
Verhandlung:

1. Dass alle Johannis-Logen in Wien aufhören sollten;

2. dass dagegen drei neue Logen zu errichten und zu
diesen von der Landesloge im Vereine mit den 16 Deputirten
drei Grossmeister zu bestimmen wären, und

3. dass die gesammten Brüder bei den drei neuen Logen
die Aufnahme ansuchen sollten, was durch die gewöhnliche
Bailotte entschieden werden* müsste.

In Betreff des ersten Punktes waren die 16 Deputirten
ganz einig; nur hinsichtlich einer Loge erhob sich ein Bedenken
, da sie ohne Geräthe war und eine Schuldenlast von
600 fl. hatte. Ein Bruder von einer andern Loge übernahm
aber die Tilgung dieser Schuldpost, wodurch jeder Anstand
beseitigt war.

Die Vereinigung der acht Wiener Logen in drei geschah
auf folgende Weise: die erste neue Loge entstand aus der
Verschmelzung der Loge zu den drei Feuern (Kanonen),

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