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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/lewis1861/0060
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der desfallsigen landesherrlichen Verordnung, quiescirenden
St. Johannes Freimaurer-Loge, genannt „zum heiligen Joseph,"
in's Werk zu setzen, oder auch den Umständen nach die Stiftung
einer neuen St. Johannes Freimaurer-Loge in Wien, dergestalt
vorzubereiten, dass wir dazu die nach den Vorschriften
unseres alten, die Ehre Gottes und das Wohl der Menschheit
bezweckenden Ordens, Genehmigung ertheilen und die Con-
stitutions-Urkunde ausfertigen können.

Vor allen Dingen ist zu dem beregten Vorhaben die Genehmigung
der betreffenden hohen Staatsbehörde in Wien einzuholen
und uns in Urschrift vorzulegen.

Urkundlich unter der grossen Landesloge der Freimaurer
von Deutschland Insiegel und unserer eigenhändigen Unterschrift
ausgefertigt.

So geschehen Berlin, am 22sten Juli 1848.
(L. S.)

Die Vorsteher der grossen Landesloge der Freimaurer
von Deutschland:

B'olgen die. Unterschriften.

Beilage III.

Sr. Excellenz desFrciherrn ?on Helden, k. k. F.-L-JL, Militär-
ond Civil-Gouverneor von Nieder-Öesterreich etc. etc.

Die Wiener Loge zum heiligen Joseph bittet untertänigst
, das allerhöchste Geburtsfest Sr. Majestät des
Kais ers festlich begehen zu dürfen., um einen wohlthätigen
Zweck damit verbinden zu können.

Euer Excellenz!

Von jeher ist das allerhöchste Geburtsfest des Landesherrn
in allen Maurertempeln gefeiert worden, denn es ist das


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