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einmal berechtigen — nicht unser geheimes Bündniss herauszustreichen
, das kein Tadel verletzt, und das keines Lobes
bedarf, nicht seinen Zweck zu rühmen, der uns alles, und
den Ungeweihten nichts ist, sondern — die grosse Wahrheit
an den Tag zu legen, dass in der allerheiligsten, das ist: einer
freiwilligen Verpflichtungzur vollkommensten Erfüllung seiner
natürlichen Bestimmung als Mensch, die Sittenlehre des Menschen
besteht: zum Zeugniss über eine Welt, in welcher
schwindliche oder auch verschmitzte Köpfe alles Gute, Grosse,
Schöne bezweifeln, alle Tugend und Wahrheit läugnen, und
alles Gefühl von Menschenwürde hinwegvernünfteln wollen,
das ausgenommen, welches aus Frömmelei und Aberglauben
fliesst.

Allein soviel die weise Vorsicht der Ordensobern hievon
den Zeitgenossen zu offenbaren befiehlt, so deutlich sie auch
zuweilen einen Theil der Freimaurerbeschäftigungen der öffentlichen
Aufmerksamkeit preisgiebt *) und so sehr es dem Geiste
unserer Zeiten angemessen sein mag, gewisse Heimlichkeiten
des Ordens auf Dächern zu predigen, die man sich ehedem ins
Ohr gesagt; so pflichtwidrig müsste gleichwohl ohne Sanction
der Obern jeder gedruckte oder mündliche Unterricht von
diesen Gegenständen sein. Ohne Verrath hätte die profane
Welt schwerlich den Orden jemals kennen gelernt. Die nachtheiligen
Begriffe aber, welche von lasterhaften und treulosen
Ordensgliedern herrührten, suchte theils die Neugier, theils die
Schadenfreude zu erweitern. Vergebliche Mühe so lange jeder
tugendhafte Maurer, der seinen Orden kannte, versehwiegen
und verborgen blieb. Oft machte man unsre geheimen nächtlichen
Zusammenkünfte verdächtig, oft beschuldigte man uns
einer gesetzwidrigen, dem Staate nachtheiligen Absicht und

*) Man sehe die Werke nach: Apologie des F. KL Ordens, Zweck
des F. M. Ordens ; aber alte und neue Mysterien $ Stein des Anstos-
ses und Fels der Aergerniss.


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