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Markgräfler Jahrbuch
3.1954
Seite: 78
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgjb-1954/0077
verbrieft immer wiederkehren. Der erste und jeder dritte Fisch eines Zuges waren
abgabepflichtig; Bischof und Domprobst teilten sich hälftig die Abgaben, jedoch
hat sich der Landesherr „in crafft seiner Oberkeit" einen Salm und zwei Lachse
seinem Pfründner gegenüber als Vorausgabe wTeise ausbedungen. Im 17. Jahrhundert
wurden die Fischzinsen in Geld der bischöfl. Schaffnei in Basel abgeliefert
: 1610 zahlte Maurer Georg 2 Pfd 7 ß Zinsen in die Kasse, 1611 Marquard
Georg 1 Pfd-15 ß, 1624 Maurer Mathis 2 Pfd-2 ß-6 Pfg., 1628 Schor Fridlin 1 Pfd-
12 ß-6 Pfg., 1659 Müller Hans Rudolf 1 Pfd.-lO ß (= Schilling).

Dann wurde die Lachswaid, der unruhigen Zeit wegen, nicht mehr verliehen,
danach die Pacht um die Hälfte auf 1 Pfd-10 ß ermäßigt. Nach Pruntrut an den
bisch. Hof waren nur noch 3 Lachse und 1 Salm zu entrichten. 1699 hatte der Gerichtsschreiber
Siegrist die Pacht um 16 Sester Korn inne. 1719 wurde die Waid
folgendermaßen verlehnt: „Heut dato den 29. Oktober ist die Lachsweid in dem
Isteiner und Huttinger Bann nach der uralten Gewohnheit des Markgrafentums
und der Ritterdörfer Breisgauischen Gestades an folgende verlehnt worden: Wun-
derlin Hans und Mathis, Räberlin Jakob und Christoph und zwar auf diese Weise
und Bedingnus, daß sie, die Beständere, einen körperlichen Eid zu Gott schwören
sollen, den ersten Lachs, so sie in der Weide fangen, welche an Allerheiligen Abend,
wann man Betzeit läutet, angehet, und sich am Andreastag, wann die Betglock
gelitten wird, endet, und stets den dritten Lachs der Herrschaft liefert, auch wenn
ein Eiswasser während der Waid gibt, oder aber sie, die Beständere, während
dieser Zeit Fische fangen, sollen sie stets der Herrschaft den dritten Teil liefern.
Darauf haben sie, die Beständere, einen leiblichen Eid nach vorhergehender Erklärung
zu Gott geschworen. — Hochfürstl. Bischöfl. Basl. O.amts Kanzlei. "
1749 erhielt der Bischof 4 Fische, 20 Pfund schwer, 1751 ebensoviele mit 40 Pfd.
Die 200 unruhigen Jahre nach dem großen Kriege spiegeln sich wieder in gegenseitigen
Beschwerdeschriften, die Herren rügen den ausbleibenden Zins, die Fischer
entschuldigen sich mit schlechten Zeiten, Wegnahme der Waidlinge durch
die Franzosen u. a. m.; uralte Bindungen zwischen Herrn und Untertanen lösten
sich im 18. Jahrhundert auch an dieser Stelle offensichtlich. Kein Wunder, wenn
sich nach 1803 auch die Isteiner Fischer nur schwerlich an den Schwung des neuen
Besens gewöhnen konnten. Die Maßnahmen und Forderungen der neuen Herrschaft
waren auch danach: Neben den üblichen Naturalabgaben des 3. bzw. 4.
Fisches wurde noch der Fischergulden für das Fischen außerhalb der Lachswaid,
dann eine Pauschalabgabe von 5 fl 30 ß und der 10. Kübel der Eisfische (Leeg-
Lockfische) gefordert. Gegen diese neuen Steuern wehrten sich die Fischer, da sie
nirgends verbrieft seien. Dagegen beklagen sich die Behörden 1820: 48 Tage vor
der Zeit hätten die Isteiner schon ohne Erlaubnis die Lachswaid betrieben; außerdem
sei immer der kleinste Fisch abgegeben worden, also nie einer über 6—7 Pfd.
schwer.

Wenn auch nirgends ein Zunftmeister genannt wird, die Fischmeister hielten
in allen Rechts- und Streitfällen zünftig zusammen; jeder hatte sich dem Ganzen
unterzuordnen: 1844 sollen sich die von Michel Brändlin eingesetzten Fischer ihre
Fangplätze zur Lachswaid selbst aussuchen, diese mit einem kennbaren Lockfisch
bezeichnen.

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