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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
13.1951, Heft 2.1951
Seite: 55
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1951-02/0013
sie durch Anlage einer Reichspfalz endgültig zu einer Stadt des Reichs.18) Unter
ihm wird Bischof Udalrich von Basel bereits sein Vicekanzler genannt bei der
Gelegenheit, als der König nach dem kinderlosen Tode Rudolfs III. von Burgund
dessen Erbschaft 1034 endgültig erwirbt.17)

b) Anfang und Entwicklung des hochstiftischen
Eigenbesitzes, insbesondere rechts des
Rheines bis zum 14. Jahrhundert.

1. Der Grundbesitz.

Um die Zeit, in welcher der deutsche König begann, den Bischof von Basel
ins Reich herüberzuziehen, ist auch der erste rechtsrheinische Grundbesitz des
Hochstifts festzustellen. Wohl verfügte die ecclesia Basiliensis schon in der
Karolingerzeit über Güter und Grundstücke in Basel und dessen nächster Umgebung
; auch war allem Kirchengut durch die lex Alamannorum ein besonderer
Schutz gewährt,18) doch ist die o. a. Schenkung Rudolfs III. von Burgund der
erste Erwerb, der dem Bistum außerhalb der engeren Grenzen seines Bischofssitzes
zufiel. Mit Heinrich II. aber begann eine Entwicklung, die die Basler
Hochkirche innerhalb von 1% Jahrhunderten zu einem der umfänglich größten
Grundbesitzer des deutschen Südwestens werden ließ. Zwar lag der Schwerpunkt
des bischöflichen Gebiets jenseits des Rheins, vor allem im Jura, in den
heutigen Kantonen Solothurn, Aargau, den beiden Basel und dem Oberelsaß,
das schon durch einen Zusammenhang dem Bischof eine Vormachtstellung gegenüber
seinen Nachbarn sicherte. Doch auch im badischen Oberland kann der
Grunderwerb der Basler Kirche als bedeutend angesehen werden.

Mit seinem Auftreten vor Breisach erscheint der Bischof von Basel zum
erstenmal auf dem rechten Rheinufer. Ob er nach der Eroberung dieses zum
Elsaß gehörigen Platzes im Jahre 1002 an Ort und Stelle von Heinrich II. durch
Uebertragung von Grundbesitz belohnt wurde, ist urkundlich nicht feststellbar.
Jm Jahre 1139 taucht Breisach erstmalig in einer Bestätigungsbulle Papst Innozenz
II. als ein Ort auf, den das Hochstift Basel in Besitz hat.19) Eingehender lautet
die Bestätigung Papst Eugens III., der am 15. Mai 1146 von Breisach als von
einem Fronhof spricht, der auf dem Eigentum der Kirche erbaut sei und der samt
seiner Immunität und seinem Zubehör Basler Grundbesitz darstelle (villam
Brisachum, que in propietate Basiliensis ecclesiae noviter edificata est, cum
immunitate et omnibus pertinentiis suis).20) Der Zeitpunkt des Erwerbs jedoch
ist keiner Urkunde zu entnehmen. Der Besitz dieses Ortes aber dürfte als
Ausgangspunkt des hochstiftischen Eigenbesitzes im Breisgau überhaupt angesehen
werden, wie auch in den folgenden Jahrhunderten die Herrschaft über
Breisach es war, die es dem Bischof ermöglichte, seine Rechte in dem Streubesitz
dieses Gebietes gegen die mannigfachen Gelüste der benachbarten adeligen
Familien zu wahren.

Noch als Angehöriger des Königreichs Burgund erhielt der Bischof von Basel
am 15. Juli 1006 von Heinrich II. Opfingen am Tuniberg,21) nachdem dieser
Fürst tags zuvor schon Haslach bei Freiburg und Bellingen an Probst Otin von

16) Rud. Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel, Seite 3.

17) Bury: a. a. O. Seite 22.

18) Rohr: a. a. O. Seite 15.

1B) Trouillat: Bd. 1, S. 274. Urkunde Papst Innozenz II.
2Ü) Trouillat: Bd. 1, S. 295. Urkunde Papst Engens III.
21) M. G. Diplomata Heinrichs II. Nr. 118.

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