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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
13.1951, Heft 2.1951
Seite: 57
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1951-02/0015
lieh ist, in öwisheim bei Bruchsal31). Daß es sich um dieses im Kraichgau gelegene
Dorf handelt, ist mehrfach durch Urkunden belegt32) und kann daher nicht
angezweifelt werden. Welche Motive es gewesen sein mögen, Güter weit außerhalb
des Basler Einflußgebietes zu erwerben bzw. an das Hochstift Basel zu
geben, wo der Bischof von Speyer hier seinen umfänglichsten Grundbesitz hatte,
ist nicht zu ergründen. Merkwürdigerweise ist 300 Jahre später die Kirche zu
Basel noch immer Grundeigentümerin in diesem Dorfe, als ein großer Teil näher
gelegener Besitzungen bereits wieder verloren waren.

Aus einer Urkunde des Jahres 1103, in der Bischof Burckhard von Basel verschiedene
Güter des Hochstifts an das am Bischofssitz gelegene Kloster St. Alban
abgibt, geht hervor, daß bis zu diesem Zeitpunkt weiterer bisher nicht gemannter
Grundbesitz der Basler Kirche zugehörte. Es sind dies im Wiesental Höfe und
Kirchensatz in Lörrach, Hiauingen und Höllstein, dasselbe in Kandern und Rhein-
weiler33). Auch der Erwerb dieser Güter sowie des; Hofes in Munzingen am
Tuniberg, der von Trouillat an einer anderen Stelle mit vielen bereits bekannten
Gütern genannt wird34), kann ebenfalls der Anfangszeit des bischöflichen Grundbesitzes
im Breisgau zugerechnet werden.

Um die Mitte des 11. Jahrhunderts kann eine schon ziemlich enge Verbindung
zwischen Bischof Dietrich von Basel und dem aufstrebenden, im 9. Jahrhundert
gegründeten Kloster St. Blasien festgestellt werden35). Der Bischof hatte mit
großer Wahrscheinlichkeit helfend in die Aufwärtsentwicklung des Klosters eingegriffen
und gewohnheitsrechtlich dort mit der Zeit einige Rechte erworben,
über die jedoch, da sie nicht auf Verleihung beruhten, keine Urkunden vorhanden
waren. Als dann um die Zeit der Entstehung des Wormser Konkordats die
Stellung der Eigenkiirchenherren schwächer wurde, begann St. Blasien gegen das
Bestehen des Baseischen Rechtes, den Vogt am Klostersitz zu bestimmen,
anzukämpfen. In dem darüber ausgebrochenen Streit entschied der päpstliche
Kommissar noch 1120 zu Gunsten des Bischofs, doch schon zwei Jahre später
befreite Heinrich V. das Kloster von der Belastung und gewährte ihm freie Vogtwahl36
). Obwohl 1126 durch den Beschluß eines Fürstengerichts und des Papstes
dasselbe bestätigt wurde37), gab Bischof Ortlieb von Biasel erst nach, als er 1141
von der Abtei St. Blasien als Entschädigung für diesen Verlust vier Höfe im
Oberelsaß erhielt 38). Die über diese Rechte vorhandene und vom Hochstift mehrfach
als Beweis vorgelegte Schenkungsurkunde Konrads II. ist im übrigen als
Fälschung erkannt..30)

Vom Jahre 1087 berichtet eine Urkunde, daß Bischof Burckhard im Tausch
mit den Cluniazensern in St. Ulrich gegen Überlassung von Celle Güter in
Biengen und Ambringen erhielt. Während Trouillat annimmt, es handelt sich
bei Celle um eine im 14. Jahrhundert zerstörte, bei Rimsingen gelegene Sied-

31) Trouillat: a. a. O., Bd. 1, S.178. Urkunde Heinrich III. und M. G. Diplomata
Heinrich III., Nr. 219.

32) Bader: z. B. Regesta des ehemaligen Hochstifts Basel, a. a. O. Seite 212.

33) Trouillat: Bd. 1, Seite 214 ff. Urkunde Bischof Burckhards.
31) Trouillat: Bd. 2, Seite XLIX.

35) Büttner, St. Blasien und . . ., Seite 141.

38) Trouillat: Bd. 1, Seite 243. Urkunde Heinrich V.

37) Trouillat: Bd. 1, Seite 251 u. 256. Urkunden Lothars III., Papst Honorius II,
Fnnocent II. und M. G. Diplomata Lothar III. Nr. 6.

38) Trouillat: Bd. 1, Seite 282. Urkunde Konrads III.

39) Mayer-Edenhauser: a. a. O. Seite 235.

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