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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
13.1951, Heft 2.1951
Seite: 63
(PDF, 11 MB)
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zwangsläufig herbeiführen. Auch die Tatsache, daß mehrere Päpste den Besitz
des Hochstiftes unter den Schutz des Heiligen Stuhls gestellt hatten, konnte
diese Entwicklung nicht verhindern.80)

Die erste Erschütterung von außen brachte, wie schon berichtet, Rudolf von
Habsburg. Wohl bestätigte er nach seiner Königswahl dem Hochstift seinen bisherigen
Besitzstand, doch fehlt die Möglichkeit, festzustellen, ob der Habsburger
auch alle von ihm während des Kampfes mit Bischof Heinrich von Neuenburg
besetzten hochstiftischen Orte und Güter dem Bistum zurückgab. Insbesondere
ist unklar, ob Breisach jemals wieder bischöflich wurde. Zwar hatte
das Hochstift noch im 14. und einem großen Teil] des 15. Jahrhunderts den
Genuß seiner Regalien dieserorts, doch hören wir, daß Breisach selbst im Jahre
1331 als Reichsstadt bezeichnet und von König Ludwig an Herzog Albrecht von
Österreich verpfändet wurde. 1461 erscheint Breisach ein letztes Mal im Zusammenhang
mit dem Bistum. Damals hatte ein Basler Bürger die bischöflichen
Einkünfte in der Stadt zu Lehen. Als 1469 danin Österreich aus Geldmangel
einige seiner Besitzungen versetzte, kam auch Breisach als Pfand in burgundische
Hand. Hier jedoch dürfte sich der berüchtigte Landvogt \Peter von Hagenbach
genau so über die hocbstift-haselscben Ansprüche hinweggesetzt haben, wie
er alles Recht überhaupt gering achtete.

Mit dem Verlust dieses festen Platzes aber fiel es dem Bischof schwer, sich
in seinem breisgauischen Streubesdtz zu halten. Die einzelnen Güter waren oft
seit Jahrhunderten in den Händen adliger Familien. Im dreizehnten Jahrhundert
schon hatte der Breisgaugraf versucht, Basler Eigentum zu annektieren. Dem
war im Jahre 1234 auf dem Fürstentag zu Frankfurt noch der König mit den
Großen des Reichs entgegengetreten.81), 82) Da der Bischof aber später genötigt
war, den größten Teil seiner nicht verliehenen Güter wegen sich anhäufender
Schulden dauernd zu verpfänden, von wenigen Ausnahmen abgesehen aber
keime Mittel zur Einlösung aufbrachte, kam diese Schwächeperdode des Bistums
auch den Pfandnehmern gelegen, die sich aus ihren Objekten nicht zu befriedigen
bemühten, sondern diese stillschweigend als ihr Eigentum /behandelten. Obwohl
man im Jahre 1391 den Bischof von Basel absetzte, weil er zu der schon vorhandenen
erheblichen Schuldenlast in großem Umfang neue Verbindlichkeiten
eingegangen war, gelang es keinem der Nachfolger, die Finanzlage zu bessern.
Im Gegenteil, neue Schulden brachten weitere Verpfändungen mit sich83).

So kam es, daß um das Jahr 1500 der Bischof bereits den größten Teil seines
Besitzes im Breisgau, Wiesen- und Kandertal verloren hatte. Um so erstaunlicher
ist es, daß es ihm gelang, sich an vereinzelten Punkten zu halten. So bezog er
noch 3 Jahrhunderte lang Einkünfte in den früher genannten Dörfern Bischoffingen
, Tiengen und Kirchhofen. Entgegen der Meinung Trouillats84) erscheint
es aber unwahrscheinlich, daß die ausübungsberechtigten Inhaber des Jagd- und
Bergregals im Breisgau diese Rechte noch lange nach 1500 als Basler Lehen
betrachteten, nachdem man sie bei der Rechtsnachfolge des Hauses Baden im
Jahre 1503 in den Übergabeakten schon nicht mehr besonders aufgeführt hat.

80) Bader: Regesta des ehemaligen Hochstifts Basel, a. a. O. Seite 213/214.

81) Bader: Die ehemaligen breisgauischen Stände, S. XXI.

82) Trouillat: Bd. 1, Seite 530. Urkunde Heinrichs VII., in M. G. Const. II. nicht
aufgenommen.

83) Wurstisen: a.a.O., Seite 214.

84) Trouillat: Bd. 2, Seite XXIII/XXIV.

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