Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
13.1951, Heft 2.1951
Seite: 67
(PDF, 11 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1951-02/0025
Das Hochstift Basel hatte in seinen rechtsrheinischen Besitzungen eine Reihe
von Dinghöfen, so vor allem in Tiengen am Tumiberg, Istein, Kirchhofen, Umkirch
, Bischoffingen u. a. Während wir über die inneren Verhältnisse von zwei
Höfen der Dompropstei, nämlich Istein und Tiengen, durch vorhandene Hofrödel
Nachricht haben, sind von Höfen des bischöflichen Eigengutes keine Aufzeichnungen
vorhanden. Doch kann angenommen werden, daß alle in Oberbaden
gelegenen Dinghöfe des Bistums im wesentlichen den gleichen verfassungsmäßigen
Zustand aufwiesen, abgesehen von örtlich bedingten Abweichungen,
insbesondere die Zinsleistung betreffend. Der von Bader veröffentliche Hofrodel
von Tiengen102) dürfte aus dem Anfang des 14. Jahrhunderts stammen,
während Burckhardt einen neueren desselben Ortes aus dem 15. Jahrhundert
bekanntgibt103). Der gleichen Zeit dürften die von demselben Verfasser bekanntgegebenen
Aufzeichnungen über Istein zuzurechnen sein104), während bei Bader
auch hier der ältere aus dem 14. Jahrhundert stammende Rodel zu finden ist105).

Die Einheiten in den oiberbadischen Din^höfen des Hochstifts bildeten die
Schuppose und die Hube. Erstere hatte eine Fläche von etwa 10 bis 12 Juchart.
Wir hören von diesem Maß in dem aus dem 15. Jahrhundert stammenden Hofrodel
von Istein106) und dem des St. Albanischen Klosterhofes zu Lörrach107). Größere
Bauernstellen bildeten die Huben; ihre Inhaber waren teils dorfsäßig, teils auf
einzelnen Höfen angesetzt. Die Huber hatten die Nutzung lebenslänglich; meist
war das Recht erblich.108) Es konnte jedoch verlustig gehen, wenn der Erbe das
Gut nicht binnen Jahr und Tag antrat oder ein Huber ohne Genehmigung des
Dompropstes bzw. seines Vertreters, des Vogtes, eine Schuppose teilte109). In
diesen Fällen oder wenn überhaupt keine Erben vorhanden waren, fiel die Hube
bzw. Schuppose an den Grundherrn, d. h. den Dompropst oder Bischof, zurück.

Die Hubgüter waren zu einer Verwaltungseinheit zusammengefaßt, die unter
der Leitung eines Vogtes stand, dem die Ortsbeamten, wie der Maier, der Bannwart
u. a. bei der Durchführung seiner Aufgaben behilflich waren. Der Propst
von Basel wählte aus den Gotteshausleuten den „Verfänglichsten" aus und setzte
ihn in sein Amt ein110). Dieser zog für den Propst die Zinsen ein, die im wesentlichen
,aus Naturalien bestanden, überwachte die Fronden, die allgemein nur
wenig hart waren.

Im Geding, das ursprünglich eine Gemeindeversammlung darstellte, später
aber, da bei diesen Gelegenheiten meist nichts anderes als streitige Rechtssachen
verhandelt wurden, dem Gericht gleichzusetzen ist, saß der Maier neben dem
Propst. Er erhielt ein Drittel der ausgesprochenen Bußen, während der Hofherr
zwei Drittel an sich nahm. Zuständig war dieses Ding- oder Niedergericht in
allen Angelegenheiten der Zivilgerichtsbarkeit; in Strafsachen war ihm die Entscheidung
hei Diebstahl, Frevel und Totschlag entzogen111). Wenn es aber „an
blutige Hand" ging, hatte der Propst dem Vogt das Gericht wieder allein zu
überlassen112).

102) Bader: Der baseische Domprobsteihof zu Thiengen im Breisgau, a. a. O. S. 474.

103) Burckhardt: Hofrödel von Thiengen, a.a.O. Seite 116.

104) Burckhardt: Hofrödel von Istein, a.a.O., Seite 112.

105) Bader: Der Fron- und Dinghof zu Istein, a. a. O. Seite 331 ff.

106) Burckhardt: Hofrödel von Istein, Seite 113, Ziff. 4.

107) Burckhardt: Hofrödel von Lörrach, Seite 130, Ziff. 9.

108) Burckhardt: Hofrödel von Istein, Seite 113. Ziff. 3.

109) Burckhardt: Hofrödel von Istein, Seite 113. Ziff. 4.

110) Burckhardt: Hofrödel von Istein, Seite 113, Ziff. 2.
m) Burckhardt: Hofrödel von Istein, Seite 114, Ziff. 10.
112) Burckhardt: Hofrödel von Thiengen, Seite 124, Ziff. 21.

67


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1951-02/0025