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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
13.1951, Heft 2.1951
Seite: 81
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1951-02/0039
a.) Die provisorische militärische Besitznahme der

Herrschaft Schlierigen.

Am 16. September 1802 erhielt der badische Landvogt von Calm in Lörrach
durch einen Kommissär des Markgrafen Auftrag und Vollmacht, die bischöfhch-
baselschen Gebiete diesseits des Rheins provisorisch in Besitz zu nehmen185).
Erstaunlich könnte sein, daß diese an sich zunächst nur militärische Besetzung
der Leitung eines zivilen Beamten unterstellt war; es wird aber verständlich,
wenn man bedenkt, daß diese Maßnahmen nur die ersten im Rahmen der endgültigen
Übernahme darstellen sollten und schon aus Gründen der Innehaltung
einer einheitlichen Linie, vor allem aber zur weiteren Vorbereitung einer reibungslosen
zivilen Uberleitung, am zweckmäßigsten in eine Hand gegeben wurden.
Da man im übrigen die Notwendigkeit der Anwendung militärischer Gewalt nicht
erwartete, war der Leiter der Verwaltung des benachbarten badischen Gebietes
für diese Aktion iauf Grund seiner fachlichen und örtlichen Kenntnisse der
geeignetste Mann.

Am 21. September traf sich von Calm erstmalig mit dem Landvogt der Herrschaft
Schliengen, dem Freiherrn von Rotberg, zur Besprechung über die Durchführung
seines Auftrages. Man vereinbarte den 23. September als Tag des
badischen Einmarsches, und von Rotberg versprach, beruhigend auf die Bevölkerung
einzuwirken, um alle Schwierigkeiten, die die Anwendung von Gewalt
notwendig gemacht hätten, zu vermeiden. So erschien am verabredeten Tage
vormittags 11 Uhr der Landvogt von Calm mit einigen Herren seiner Verwaltung
und einer kleinen Abteilung badischer Jäger in Schliengen ials dem Hauptort des
Baseischen Gebietes. Auf Anordnung des Freiherrn von Rotberg hatten sich alle
maßgebenden bischöflichen Beamten versammelt, — auch ein Vertreter des Domkapitels
war erschienen — dazu die Geschworenen, Waisenrichter und Pfarrer
der fünf baseischen Dörfer. Da Bischof v. Neveu nicht zugegen war, überreichte
der den badischen Landvogt begleitende Kommissär das an den Bischof gerichtete
Schreiben des Markgrafen und die Vollmacht zur vorläufigen militärischen Besitznahme
dem Freiherrn von Rotberg als Vertreter des Landesherrn. Daraufhin
eröffnete von Calm den Anwesenden seinen in dem übergebenen Schriftstück
enthaltenen Auftrag, der die Übernahme der Ortschaften und der in der Herrschaft
bestehenden Gerechtsame des Bischofs sowie sämtliche Einkünfte und
Eigentumsrechte des Domstifts Basel umfaßte. Dabei versicherte er, sich vorläufig
nicht in die Verwaltung des Landes einzumischen; er ersuchte den Landvogt
von Rotberg um Weiterführung seines Amtes, ermunterte die versammelten
geistlichen und weltlichen Herren, die ihnen übertragenen Aufgaben ebenfalls
weiterhin auszuüben und ermahnte sie, ihrer bisherigen Obrigkeit nach wie vor
die schuldige Achtung zu bewahren und ihr zu gehorchen, vor allem aber nichts
vorzunehmen oder zuzulassen, was für den Markgrafen nachteilig sein könnte.
Rotberg seinerseits versicherte in seiner Eigenschaft als Vertreter und erster
Geschäftsträger des Bischofs, nichts gegen die provisorische Besitznahme einwenden
zu wollen, empfahl sich und alle bischöflichen Untertanen der Huld des
Markgrafen und forderte die Anwesenden auf, die Tatsachen anzuerkennen und
beruhigend auf die Bürger einzuwirken.

Danach ließ von Calm die mitgeführten rnarkgräflichen Patente über die
provisorische militärische Besitznahme, die als rechtsverleihende Urkunden anzusehen
sind, an den „schicklichen Orten" in Schliengen anschlagen. Am Nach-

165) GLA. Fazc. 1, Blatt 3 und 5, Bericht des Landvogts von Calm an den Markgrafen
vom 23. September 1802.

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