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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
13.1951, Heft 2.1951
Seite: 99
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Strafsachen konnten vom Hofgericht direkt oder von den Ämtern und Oberämtern
entschieden werden. In letzterem Fall führte man von Rastatt aus die
„Oberdirektion des Prozesses".249)

Nachdem der Kurfürst und die Regierung in Karlsruhe schon bei der Verwaltungsorganisation
weitgehend bestrebt waren, religiöse Spannungen zu vermeiden
, ist verständlich, daß man sich in kirchlichen Fragen möglichst zurückhielt
. Als der Bischof von Basel sich durch den badischen Gesandten in Regensburg
schon am 23. September 1802 bei Karl Friedrich in Anbetracht der zu
erwartenden kirchlichen Neuordnung als Kandidat für die Stelle des Landesbischofs
empfehlen ließ, erfuhr er lediglich, daß der Markgraf sich: in diesen
Fragen nicht einmischen werde, bestenfalls beim Heiligen Stuhl Wünsche äußern
wolle.250) Der badische Gesandte in Wien, Freiherr von Gemmingen, hatte schon
im August 1803 an den Geheimen Rat von Edelsheim berichtet, daß Bischof
Neveu von Basel nicht als zukünftiger badischer Landesbischof in Aussicht genommen
werden möge, da er nicht die wünschenswerten Qualitäten dazu besitze,
zu sehr Rom ergeben sei, sich schnell dem Zeitgeist anpasse und mehrfach
schon Geiz für die Kirche gezeigt habe.251)

Für die Zuteilung der bisherigen Baseischen Kirchspiele zum nächstgrößeren
badischen Kirchenverband hielt man sich in Karlsruhe allerdings für zuständig.
So wurden Schliengen mit Mauchen, Steinenstatt und Istein mit Huttingen der
Kirchenvogtei Ettenheim angeschlossen.252)

Mit all diesen Maßnahmen hatte die Regierung in Karlsruhe auch vom
heutigen Standpunkt aus die bestmöglichen Voraussetzungen für ein allmähliches
Zusammenwachsen des bisherigen hochstiftisch-baselschen Restgebietes mit dem
altbadischen Lande geschaffen.

240) wie 246)) Seke 3^

25°) PC Band 4, Seite 330/331.

251) PC Band 4, Seite 401.

252) Carl Friedrich: Organisation der badenschen Lande, Seite 24.

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