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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1954-02/0028
Die Gärten:

1 Garten hat der „Meyer im Hoff", hat „Konrad Hunsinger" gehabt,
welcher 3 Schilling Rappen und 2 Hühner gab, liegt am „Huntwasser" und
an Junker Karlin von Neuenfels.

1 Garten liegt unter „Hans Hüpschen" von Waldkirch, gibt Zins 8 „Zachen"
Rappen in den Hof, das Gotteshaus von „Rheintal" 8 Schilling. Die von
Staufen geben Zins 2 Schilling Stebler von 2 Jucharten, liegen bei dem „Rot-
lobli";

1 Garten liegt bei der „Niedern Linden" und heißt „Ruobber Garten".

1 Garten liegt in dem „Huener Brunnen" neben des Bischofs Hofstatt.
1 Schilling Rappen gibt der Metzger und 2 Schilling Rappen geben die von
Krotzingen von den Gärten neben „Gylg am Rein" gegen den Hof; diese
Güter sind ledig und eigen. Noch 11 Schilling Rappen weniger 3 Rappen dem
Domprobst von Konstanz und 11 Schilling weniger 3 Rappen dem Kirchherrn
oder der Kirche zu Badenweiler, so vorab davon gehn jährlichen Zinses.
Diese Zusammenstellung der zum Bugginger Hof gehörenden Liegenschaften
wurde auf Pergament gefertigt auf Grund eines Augenscheins, den im Jahre
1474 die Beauftragten Pater Roplitz, Pfarrer von Todtnau und Pantaleon
Mutter als Vertreter des Rates der Talvogtei vorgenommen hatten.

Dieses Lehensgut war ein recht großes. Besonders viele Äcker in dieser
fruchtbaren Landschaft zählen zum Hof. Rebland ist nur in geringem Ausmaß
genannt. Auffallend ist, daß in der Gemarkung Buggingen die Ackerflur zum
größten Teil im Besitz der Klöster, einiger Pfarrkirchen und des niedern Adels
ist. Diese Junker wohnen in der Markgrafschaft (Neuenfels und Lichtenfels)
oder in den vorderösterreichischen Städten Freiburg, Neuenburg und Waldkirch
(Tegelin, Brenner, Hüpschmann, welch letztere in verschiedener Lesart aufgeführt
sind). Reich ist der Besitz des Benediktinerklosters St. Blasien mit zugehörendem
Bürgeln und Sitzenkirch, viele Besitzungen haben die Freiburger
Klöster der Kartäuser, Franziskaner, Dominikanerinnen und auch der Ritterorden
der Johanniter, auch das Benediktinerinnenkloster zu Sulzburg und
Rheintal, die Kirchen von Badenweiler und Betberg und auch die Domprobstei
sind Grundbesitzer in Buggingen. Welche Kirche mag wohl mit St. Jörgen
gemeint sein? Wenige Felder, Matten und Gärten gehören Bugginger Familien.
Diese Besitzverhältnisse lassen uns die Unzufriedenheit der Bauern jener Zeit
und den Bundschuh und den Bauernkrieg verstehen.

Diese Lehensbeschreibung wurde eingefügt der Urkunde, mit welcher 1492
der Bugginger Lehenhof an Pantli Seiler als Erblehen verliehen wurde. Als
Jahreszinsen wurden festgelegt: 6 Malter Weizen, 6 Malter Roggen, 6 Malter
Haber, lieferbar zwischen den zwei Liebfrauentagen im August, also zwischen
Maria Himmelfahrt und Maria Geburt. Die Zinsen wurden demnach bedeutend
gegen früher herabgesetzt. Die Gründe hiezu sind nicht bekannt. Die Vorgesetzten
haben sich bestechen lassen, hat man nach 70 Jahren den Schönauern
vorgeworfen — aber wohl mit Unrecht. Die Werte der landwirtschaftlichen
Erzeugnisse waren nach den Schweizer- und Burgunderkriegen sehr gesunken.

Im Jahre 1513 verliehen die Vertreter der Talvogtei Schönau, Bläsy
Schmidlin und Hans Müller, den Hof in Erblehensweise an Hans Bartly von
Buggingen. Bartly versprach, den Hof treu zu verwalten und zu erhalten, was
an Stroh usw. auf dem Hofe erzeugt wird, zur Besserung des Hofes zu verwenden
und in Jahresfrist das an Dach und Gemach Fehlende auszubessern
und auf oben genannte Zeit jährlich die Lehenszinse mit je 6 Malter Weizen,
Roggen und Haber zum Abholen bereitzuhalten und die auf dem Hofe liegenden
Zinse gewissenhaft zu entrichten.

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