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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1954-02/0031
Fürst zu treuer Erfüllung der Lehenspflichten anzuhalten. Nach einem halben
Jahr teilte Amtmann von Hapsberg zu Badenweiler dem Abt mit, daß Fürst
neulich im Amtshaus zu Hügelheim von einem Conventualen St. Blasiens mit
bittern Worten bedroht worden sei, er werde vom Lehen gestoßen und zugleich
bat er den Abt, Fürst auf dem Lehenhof zu belassen und den Lehenbrief durch
ihn, den Amtmann, fertigen zu lassen, damit alle Streitigkeiten vermieden
würden.

Am 3. 12. 1583 erhielt Fürst den Lehnsbrief, worin er verspricht, den
Lehnhof treu und ehrlich zu erhalten, den Lehenzins gewissenhaft zu entrichten
und in die Leutpriesterei Schönau jährlich zwischen Galli und Martini,
„in gueter, sauberer, wohlgeleuterter Frucht, kaufmannsguet und werschaft"
zu liefern 6 Malter Roggen, 6 Malter Weizen, 6 Malter Haber zu je 9 Sester.
Den den Zins abholenden Leuten soll der Lehensmann zu essen und zu trinken
geben wie dem Hausgesinde. Den Rossen braucht er weder Stall noch Futter
zu geben. Bei Nichterfüllung einer oder mehrerer Bedingungen fällt der Lehenhof
an St. Blasien heim. Es siegelt Peter Hans Hartmann von Hapsberg als
Fürstl. Markgräfl. Badischer Vormundschaftsrat und Oberamtmann der Herrschaft
Badenweiler.

Jetzt trat so langsam Ruhe ein, wenn auch dann und wann geklagt wurde
über nicht gewissenhafte Zinszahlung, die nicht immer vom Zinspflichtigen
verschuldet war. So brachte der 30jährige Krieg den Erblehenmann in Buggingen
in schwerste Not. Drei Jahre nach Kriegsende baten die damaligen Inhaber
des Lehenhofes, Heinrich Mayer und Johann Ulrich Mayer um Nachlaß der
Hälfte des fälligen Jahreszinses, denn sie seien seit Kriegsbeginn, also fast die
ganze Zeit der 30 Kriegsjahre wie wilde Tiere in den Wäldern umhergeirrt
und Haus, Scheuer und Stall waren niedergebrannt. Der Schuldnachlaß wurde
gewährt. Ein neuer Lehensbrief sollte aber ausgestellt werden.

Bei der Aufhebung des Kloster St. Blasien im Jahr 1807 scheint auch der
Lehenshof zu Buggingen, obgleich er als Pfarrpfründegut nicht unter Säkularisation
fallen sollte, vom badischen Staat als ihm zugefallener Besitz betrachtet
und behandelt worden zu sein.

Hebel und Scheffel

Von Dr. Wilhelm Zentner.

Das nämliche Jahr 1826, in dem Hebels Lebensgestirn erlosch, leuchtete
Scheffel zum Eintritt ins irdische Dasein. Das bekannte Gesetz von der „Anziehungskraft
des Bezüglichen" waltet sichtlich auch in diesem Zusammenhang.

Es ist nicht zuviel behauptet, wenn man sagt, Scheffel habe Werk und
Geist des alemannischen Dichters mit der Muttermilch eingesogen. Gewiß war
es damals in den Karlsruher Beamten- und Bürgerhäusern üblich, daß Hebels
Schöpfungen die Bücherregale zierten, allein in Scheffels Elternhaus an der
Stephanienstraße bedeuteten sie mehr als bloßer Schmuck. Sie wurden von
dem Major und Oberbaurat Scheffel, dessen nüchternem Sinne sonst die Musen
ziemlich ferne standen und der der dichterischen Entwicklung seines Sohnes
später mit nie überwundener Skepsis begegnet ist, hoch geschätzt, von der
Mutter Josephine jedoch geradezu geliebt, häufig im häuslichen Kreise vorgelesen
und als Autorität zitiert. Hebel zählte somit zu den guten Hausgeistern
, und es ist anzunehmen, daß sich schon der Knabe große Teile seines

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