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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1955-02/0004
gedehnten Besitzes einen weltlichen Arm, einen Vogt. Die Geschichte der
Herren von Sausenberg-Rötteln, die aus Vögten zu Landesherren wurden,
bietet das schönste Beispiel.2) Etwa: 751 schenkte ein gewisser Ebo zusammen
mit seinen Angehörigen dem Kloster St. Gallen die Eigenkirche zu Rötteln und
alle seine Besitzungen. 150 Jahre später ist St. Gallen noch Besitzer; nach abermals
150 Jahren ist die Kirche Bestandteil der Herrschaft Rötteln. Wackernagel
schreibt: „Es sind die immer wiederkehrenden Klagen über violencia, exactio,
iniquae dominationis potentia der Klostervögte. Sie sind nicht protectores, was
sie sein sollten, sondern exactores; sie bemächtigen sich des Klostergutes und
begründen damit eine eigene Territorialmacht; sie verwickeln das Kloster in
ihre eigenen Händel." 3) Wenn 751 St. Gallen auch in Weil, Fischingen und
Brombach als Besitzerin der Kirche erscheint, und 758 in Egringen und 874
in Mappach nachweisbar ist, so ist damit noch nicht bekannt, wer die Kirchen
gegründet hat. Wahrscheinlich war die älteste Kirche hier in Mappach eine
Eigenkirche, d. h. sie war von irgend einem Grundherrn gestiftet worden und
kam später an das Kloster samt einigem Grundbesitz. Der Herr hatte die Einnahmen
, mußte aber davon den Geistlichen besolden und die Kirche instand
halten. Diese Verpflichtungen überdauerten die Reformation. C. A. Baer
(s. Anm. 4) schreibt dazu: Aus den Eigenkirchen der Grundherren, die erstmals
auf dem Konzil von Agde 506 von den öffentlichen (Bischofs-)Kirchen
unterschieden werden, entwickelten sich im 8. Jahrhundert die Pfarrkirchen
und sehr wahrscheinlich in der Mitte des 9. Jahrhunderts die Pfarrgemeinden.
In der 2. Hälfte des 8. Jahrhunderts statuierte die karolingische Gesetzgebung
die Pfarrkirchen als allein berechtigt zum Empfang der Zehnten, was die
Grundherren veranlaßte, ihre Eigenkirchen mit Pfarrechten ausstatten zu lassen.
Ludwig der Fromme sicherte auch allen Kirchen-Neugründungen das Zehntrecht
zu, was eine genaue Abgrenzung der den einzelnen Kirchen zehntpflichtigen
Gläubigen nötig machte und so den räumlichen Begriff der Pfarrei entstehen
ließ.

Anläßlich einer Schenkung an das Kloster St. Gallen hören wir in einer
Urkunde vom 27. Mai 874, ausgestellt in Wittlingen, erstmals von Mappach.
Nach dieser Urkunde verlieh Abt Hartmot von St. Gallen an Maneliub und
seine Söhne Erlacha und Hartchnuz den von ihnen an St. Gallen übertragenen
Besitz zu Wittlingen und Binzen gegen Zins ad missam sancti Galli ad basilicam
in Madebach. Diese Leute haben also ihren Besitz an St. Gallen abgetreten;
sie erhalten ihn nun vom Kloster als Pachtgüter zurück und zahlen dafür Zins
an die Kirche zu Mappach. Der Bischof Salomon, der zwischen 890 und 920
im Amt war, stellte in einer nicht naher datierten Zeit eine Urkunde im Orte
Mappach aus. Schließlich finden wir im St. GaÜener Urkundenbuch eine in
Fischingen ausgestellte Urkunde vom 12. Juni 830, wonach Uato einen Weinberg
zu Egringen und Wald zu Maugenhard an St. Gallen schenkt.

War das Christentum von St. Gallen her gekommen, so gehörten seit dem
Beginn einer kirchlichen Organisation alle Gemeinden rechts des Rheines zum
Bistum Konstanz. Ein „Liber decimationis pro papac£ von 1275, die älteste
amtliche Statistik des Bistums Konstanz, berichtet uns, daß der Pfarrer von

2) Theodor Mayer „Die Besiedelung und politische Erfassung des Schwarzwaldes im
Hochmittelalter". ZGO Neue Folge, Band 52. Derselbe .,Der Staat der Herzöge von
Zähringen", 1935.

3) Rudolf Wackernagel „Geschichte des Elsaß". Freiburg 1940.

4) C. H. Baer „Die Kunstdenkmäler des Kantons Basel-Stadt" Band III. Erster Teil.
Basel 1941.

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