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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1956-02/0052
Hatten die Markgrafen an denen von Bärenfels trotz gelegentlicher kleinerer
Streitigkeiten im allgemeinen ruhige und zuverlässige Vasallen, so war dies
bei den Reich von Reichenstein nicht im gleichen Maße der Fall. Diese hatten
zu Inzlingen ganz ähnliche Rechte vom Markgrafen zu Lehen wie die von
Bärenfels zu Grenzach, doch gab es hier beinahe niemals Ruhe. Die Reich
waren offensichtlich eine recht eigenwillige Familie; ihre Weigerung, mit dem
Markgrafen zu reisen und an den dem Oberland auferlegten Kriegs- und
Türkensteuern zu partizipieren, sind nur einzelne Punkte aus einer Reihe
endloser Streitereien mit dem Landes- und Lehnsherrn8). Mehrfach mußte der
Markgraf sie auffordern, die Verträge nicht zu brechen, ihre leibeigenen Leute
nicht unbillig zu traktieren, zu schlagen und zu höhnen, da dies wider ihre
Lehenspflichten sei5').

Ein völlig anderes Verhältnis bestand gegenüber der Stadt Basel und dem
Bischof von Basel10). Der Markgraf, der am liebsten gar keinen ausländischen
Besitz in seinem Land geduldet hätte, sah nur ungern die vielen Gefälle von
den zahlreichen Liegenschaften der geistlichen Korporationen und des Bischofs
bzw. des Domstifts nach Basel fließen. Auch die Reformation in Basel, als deren
Folge der Bischof und das Domkapitel 1529 nach Pruntrut bzw. Freiburg im
Breisgau emigrierten, änderte für den Markgrafen daran nicht allzu viel. Die
Ansprüche der geistlichen Korporationen wurden jetzt von der Stadt Basel
wahrgenommen11); der einige Jahre schwelende Streit zwischen dem Domkapital
und der Stadt Basel um die Gefälle des erstgenannten — bei dem der Markgraf
manchmal den lachenden Dritten spielte und unter dem Vorwand der ungeklärten
Rechtsverhältnisse die Ausfuhr der Gefälle, gleichgültig an wessen
Adresse, einfach sperren ließ — wurde 1540 endgültig durch einen Vertrag,
nach dem die Stadt Basel die Gefälle in Basel-Stadt und Basel-Land einziehen,
die außerhalb der Baseler Obrigkeit fallenden Zinse und Gülten den Emigranten
zukommen sollten, beigelegt12).

Bei all den vielen kleinen und großen Zwistigkeiten des Markgrafen mit
der Stadt Basel13) kann man feststellen, daß beide Teile — bei allem Pochen
auf ihre obrigkeitlichen Rechte — sehr vorsichtig sind, um den Partner nicht
ganz zu vergrämen und seine Gunst völlig zu verscherzen: Basel braucht das
Markgräflerland als Nahrungsmittellieferanten und muß um den Einzug der
beträchtlichen Gefälle besorgt sein; das Oberland braucht die Stadt als Absatzmarkt
. Dem trägt auch die badische Kanzlei Rechnung: beim größten Zank ist
der Ton immer sehr vorsichtig, und immer wieder wird die gute Freundschaft
und das zu erhaltende freund-nachbarliche Verhältnis betont14).

Weniger Notwendigkeit zu rücksichtsvollem Vorgehen seitens des Markgrafen
lag indessen gegenüber dem Bischof von Basel vor. Zum weltlichen Besitz
des Bistums gehörte bis 1769 das Dorf und die Burgvogtei15) Binzen nebst der
niederen Gerichtsbarkeit, die Bischof Christoph von Basel 1503 erworben hatte.
Die endlosen Rechts- und Befugnisstreitigkeiten — herrührend aus der nicht
genügend eindeutigen Abgrenzung der beiderseitigen Rechte — endeten meist
mit der Niederlage der bischöflichen Forderungen. Das Argument, von dem
die badischen Amtleute bei solchen Auseinandersetzungen reichlichen Gebrauch
machten, war der Hinweis auf die ihrem Fürsten in Binzen zustehende Landeshoheit
. Der oft kleinliche Streit schleppte sich durch Jahrhunderte. Schon unter
Hans von Baldegg, dem vor 1503 das Dorf und die Burgvogtei gehörten, gab
es Streitigkeiten, zu deren Beilegung 1478 der Baldeggische Vertrag geschlossen
worden war. Kaum war der Bischof im Besitz der Burgvogtei, so mußte, nur
6 Jahre später, 1509, der Zaberner Vertrag10) aufgesetzt werden. Dieser war

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