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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1957-01/0003
Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur

Herausgegeben von der Arbeitsgemeinschaft Markgräflerland für Geschichte
und Landeskunde • Verlagsort Schopfheim • Druck: Gg. Uehlin, Schopfheim

19. Jahrgang Heft 1 1957

Die Leibeigenschaft der Talleute von Schönau

und Todtnau

Von Ed. B ö h 1 e r , Geistl. Rat, Schönau

I. Die Sonderart der Leibeigenschaft von Schönau und Todtnau.

a) Die Leibeigenschaft besteht zu Recht.

b) Freiheit von den meisten Leibeigenschaftslasten.

c) Diese Freiheit haftet am Wohnsitz.

IL Die Klärung des Umfangs der Leibeigenschaftslasten.

a) Unrichtige Auffassung in Freiburg 1454.

b) Reichensteinischer Vertrag 1471.

c) Vorstoß des St. Blasischen Amtes Villingen 1487.

d) Abweisung dieser Klage. Nur Sterbefall als Last.

III. Der Kampf um das Wort „leibeigen".

a) Ursache: Klage St. Blasiens in Freiburg 1576.

b) Zeugenverhöre:

1. in Schönau 7. 4. 1576.

2. in Freiburg 4. 6. 1578.

3. in Staufen 9. 7. 1585.

4. in Ehrenstetten 12. 8. 1585.

5. in Auggen 26. 8. 1585.

c) Beweis des Abtes für Leibeigenschaft, aber beschränkte. 1588.

d) Entgegnung der Talvogteien. 1589.

e) Huldigungsverweigerung der Täler nach alter Formel. 1596.

f) Tagsatzung zu Ensisheim. Neue Eidesformel. 1599.

g) Ablehnung derselben durch die Täler. 1599.

h) Regierungsbefehl zu huldigen. 1600.

i) Ablehnung durch die Täler. 1600.

k) Neue Einladung der Regierung nach St. Blasien. Ablehnung durch die
Täler. 1606.

1) Zusammenkunft am Kraienbächle bringt neuen Vorschlag. 1606.
m) Konferenz in Ensisheim. Neue Schwurformel angenommen. 1608.
n) St. Blasien wendet sich an Erzherzog Maximilian. 1608.

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