http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1959/0042
Badenweiler
Markgraf Philipp von
Hachberg-Sausenberg,
Graf von Neuenburg
Markgraf Christoph von
von Baden-Sponheim
Ubernimmt 1503 das
Markgräflerland auf Grund
des Erbvertrages vom Jahre 1490
sehen Verkehrs und das passive Widerstandsrecht. Das andere hohe Recht war die
Besetzung des „Landgerichts", das als Ober- und Appellationsgericht über den
Ortsgerichten der einzelnen Vogteien eingerichtet war. Es tagte immer nur auf
der Burg zu Rötteln. Es waren 7 bäuerliche Richter, die dort mit dem Landvogt
und dem Landschreiber als dem Protokollführer zusammentraten, um Recht zu
sprechen. Das Gericht hieß danach „das Gericht der Sieben". (Der Gerichtstisch ist
noch vorhanden.)
Außerordentlich verschieden und mannigfaltig waren die Herkommen des freien
Zugs an auswärtige Orte. Sie geben einen Einblick auf die Entstehung und Entwicklung
des Landbesitzes der Herren von Rötteln und der Markgrafen von Hochberg-
Sausenberg.
Am Abend desselben Tages ritt Christoph mit Gefolge in Rötteln ein. Auf dem
Sausenhart waren die Egringer Waffenfähigen im Verband des Weiler Viertels
gestanden, hatten also alles miterlebt. Der Markgraf hielt seine Zusage; er gebot
seinen Amtleuten, die Untertanen ja zu schonen und sie nicht zu beschweren.
Ernst Grether
Markgräfler Landschaft, vom Landsgemeindefeld des Sausenhart aus gesehen
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