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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
21.1959, Jahresband, Ortsgeschichte von Egringen.1959
Seite: 71
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der das badische Wappenschild in der linken, das Schwert in der rechten Pranke
hält. Die Umschrift lautet „Für Badens Ehre". Die Kehrseite schmückt ein
Eichenzweigkranz um die Inschrift „Leopold - für treue Dienste im Kriege".

Ein Verlust der Felddienstauszeichnung trat ein bei unwürdigem Betragen und
infolge entehrender Vergehen.

So wurden ausgezeichnet

von Egringen: der Zimmermann Georg Brunner, Wilhelm Vollweider und

Moritz Walser

von Fischingen: Michael Hinzer, Friedrich Weber und Xaver Zimmermann
von Maugenhard: Georg Oelwang und Johann Georg Pfündlin

Im Wiener Kongreß 1814/15 behielt Baden seinen Umfang. Aber bis 1818
machten Österreich auf den Breisgau und Bayern auf die rechtsrheinische Pfalz
Ansprüche geltend. Man hoffte auf das Aussterben der direkten Linie von Karl
Friedrichs erster Ehe. Der regierende Großherzog Karl hatte keine männlichen
Nachkommen, ein Bruder lebte in kinderloser Ehe, und der letzte war unvermählt
geblieben.

Aus der zweiten Ehe mit Luise Karoline Geyer von Geyersberg (1787), der nachmaligen
Reichsgräfin von Hochberg, waren Söhne hervorgegangen, deren Erbfolgerecht
Karl Friedrich ausdrücklich erklärt hatte, was aber von anderer Seite
nicht anerkannt wurde. Es ist das Verdienst seiner Ratgeber, vor allem des Freiherrn
von Reitzenstein und des preußischen Geschäftsträgers am badischen Hofe,
daß der schlaffe, schwankende und allen Staatsgeschäften abholde Regent nach
langem Widerstreben durch ein Hausgeset% vom Jahr 1817 das Erbfolgerecht der
Söhne der zweiten Ehe als Prinzen und Markgrafen von Baden aussprach und zugleich
die Unteilbarkeit des Landes festsetzte. Im November 1818 stimmten die
Großmächte des Wiener Kongresses in Aachen zu.

Im Zusammenhang mit diesen Fragen stand auch eine andere: Es galt, dem
neuen Staat die so notwendige innere Festigung und Geschlossenheit zu verschaffen
. Die deutschen Bundesakte hatten schon 1815 vorgeschrieben, daß in
allen deutschen Bundesstaaten eine Verfassung zu schaffen sei. Es war die Frucht der
Befreiungskriege, die das deutsche Volk in allen seinen Ständen und in allen
Bundesländern ergriffen hatte, in allen Staatsgeschäften ein Mitspracherecht zu
erhalten. Großherzog Karl stand diesem Verlangen teilnahmslos gegenüber. Aber
der Freiherr vom Stein, sogar der Kaiser Alexander von Rußland, der Schwager
des Großherzogs Karl, standen dem Streben der badischen Vertreter unterstützend
zur Seite. So schuf der Finanzrat Nebenius u. a. unter Mitwirkung der
Minister v. Reitzenstein und des Ministerialrats Winter die Verfassungsur künde, die
am 22. August 1818 unterzeichnet wurde. Im April 1819 trat der erste badische
Landtag zusammen.

22. Von der Auswanderung des Jahres 1817 bis %ur Revolution 1848/49

Das Jahr 1817 war in doppelter Hinsicht ein Unglücksjahr. Nach dem Tod eines
ersten Sohnes im Jahre 1813 wurde dem großherzoglichen Paar auch der zweite
Sohn am 8. Mai 1817 im zarten Kindesalter entrissen. Dieser Schlag beugte den
Großherzog tief darnieder; ein unheilbares Siechtum brachte ihm den Tod am
8. Dezember 1818. Er war nur 32 Jahre alt geworden; seiner jugendlichen Gemahlin
war ein langer Witwenstand beschieden. Sie starb 1860 in Nizza.

Der andere Grund des Unglücksjahres war eine völlige Mißernte. Die Folge
war eine allgemeine Teuerung aller Lebensmittel, die Elend und Not über das

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