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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
21.1959, Jahresband, Ortsgeschichte von Egringen.1959
Seite: 93
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1959/0095
Graben, vielleicht auch die erste Kirche, die dem hl. Gallus geweiht ist. Von Zeit
zu Zeit werden auch Beauftragte des Klosters in Egringen und Fischingen erschienen
sein, um nach der Einhaltung der Rechte des Klosters zu sehen. Es setzte
auch den Leutpriester ein und hatte die Baupflicht an Kirche und Pfarrhaus.

Der gesamte Besitz St. Gallens wird von einem vereidigten Bauern beaufsichtigt
und verwaltet. Er ist der „Meier" (von lat. major = der obere). Er sitzt auf seinem
Meierhof, einem Gehöft mit ausgedehnter Scheune und geräumigen Stallungen.
Hier erhebt sich auch die Gerichtslinde, unter der der Meier mit den Inhabern der
Huben, den sogenannten Hubern, die niedrigen Gerichtsfälle verhandelt, Urteile
fällt und Bußen verhängt bis zum Wert von 3 Schillingen. Das sind 3 x 12 Pfennige,
also 36 Pfennige. Nur die Pfennige waren geschlagene Münze. In unserer Gegend
galten die „Stäbler", die Basler Pfennige mit dem Baselstab als Kennzeichen, da
der Bischof das Münzrecht besaß. Von diesem Recht des Niedergerichts führt der
Meierhof auch den Namen „Dinghof", da die Huber zum Ding als Urteilssprecher
geladen werden und dem Gebot zu folgen haben. Versäumen sie die Sitzung, verfallen
sie einer Geldstrafe.

Dreimal im Jahr finden diese Dinggerichte statt:

am St. Hilarientag - das ist der 13. Januar

zu Anfang Mai - um den Maitag

am St. Gallentag - das ist der 16. Oktober.

Dabei wird gerichtet über verstohlene oder abgezogene Güter, die zum Hof
gehören, und über die Zinse, die ihm zustehen. Erheben der Verurteilte oder sein
Fürsprech Widerspruch, so steht ihnen die Appellation zu. Die übergeordneten
Gerichte tagen in Fischingen; von hier geht der Streitfall nach Mappach, dann nach
Ebringen bei Freiburg i. Br. und endet in Kirchzarten, wo endgültig entschieden
wird.

Dreimal hat St. Gallen für die landwirtschaftlichen Arbeiten auf seinem Besitz
seine Zugehörigen zu Frondiensten beizuziehen; sie haben zu leisten

1 Tag in der Heuernte

1 Tag in der Ernte zum Schneiden

1 Tag im Herbst zum Lesen in den Reben.

Erst dann dürfen die Fröner an die Ernte ihrer eigenen Güter gehen, denn der
Propst der Abtei (das ist der Verwalter des gesamten Klosterbesitzes) läßt immer
einen Tag vor den Dorf leuten schneiden und lesen. An den Tagen der Frondienste
werden die Leute mit Speise und Trank versorgt, nämlich mit rotem Wein, mit
Rindfleisch und Roggenbrot. Der Meier im Dinghof hat über die Ausführung aller
dieser Bestimmungen zu wachen. Der Ertrag aller Ernten wird in die Scheunen des
Meierhofs geführt, die Trauben kommen auf die herrschaftliche Trotte (Kelter)
nach Fischingen. Da im Dorf Egringen auch eine Wirtschaft besteht, eine Taverne -
„lueg numme, wo Taffäre sin", sagt J. P. Hebel -, hat der Wirt zuerst den Bannwein
auszuschenken, nämlich den Wein der St. Gallischen Reben, wofür er eine
bestimmte Summe zu zahlen hat, das sogenannte „Ohmgeld" oder Umgeld.

3. Der Übergang des St. Gallischen Dinghofs an das Spital der armen Dürftigen in Basel

Das Gut in Egringen gab St. Gallen zu einem Erblehen an den Ritter Wilhelm
von Lene. Dieser stammte aus dem Dorf Lehen bei Freiburg i. Br., wo er ein
Wasserschloß besaß, aber schon 1262 finden wir Gottfried von Lene als Zeuge in
der Urkunde der Herren Walter, Otto und Liutold von Hotteln, in der diese die
Vogtei Ried an das Kloster St. Blasien verkaufen. Die Edelfreien von Rötteln sind
große Herren, stellen Bischöfe von Basel, und 2 ihrer Vorfahren haben in den

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