http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1959/0097
Hofs vor dem Ortsgericht in Egringen, aber ohne Vor wissen des Spitals, dem der
Hof mit seinen Gütern zu eigen war, durch Peter Schwarzenberger, der darüber
wie mit seinem Eigentum verfügte. Der Käufer gab das Gut aber wieder zurück,
da er nicht Spitalgut haben wollte, das zinshaft war und wovon bei seinem Ableben
der Toafall, also das beste Stück Vieh, entrichtet werden müßte.
So entschließt sich am 28. August 1392 Abt Cuno von St. Gallen mit Zustimmung
des Propsts Heinrich von Gundolfingen und des Kapitels angesichts der
Verschuldung seines Klosters zum förmlichen Verkauf des Dinghofs in Egringen
„mit allen und jeglichen Gerechtigkeiten, Gütern, Zugehörungen, Zinsen, Renten,
Gülten, Zehnten, Nutzungen, Äckern, Matten, Reben, Holz, Wäldern, Gestüden,
Weiden, Wegen, Gebautem und Ungebautem, Wasser, Wasserrinnen, Gewohnheiten
, Herrlichkeiten und aller anderen Gerechtigkeit", die zum Dinghof gehören
, daß ferner die Besitzungen in Zwing und Bann im Dorf zu Egringen,
welchen Hof und Besitz das Spital der Armen und Kranken der großen Stadt
Basel von uns und unserem Gotteshaus nach Erbrecht um einen bestimmten jährlichen
Zins innehat, auch die Besitzungen, die der Edelknecht Franz genannt
Hagendorn mit seinen Teilgenossen besessen hatte und besitzt, sowie das Recht
der Verleihung der Pfarrkirche in dem genannten Dorf Egringen und der zugehörigen
Kapelle in dem Dorf Fischingen dem Spital und dem bescheidenen
Heinrich Osterricher, Meister und Verweser des bemelten Spitals verkauft werden
um 500 Gulden in Gold in bar. Der Pfarrkirche in Egringen sollen von dem
Kirchherrn alle Jahre 12 Viernzel Dinkelgülten gegeben werden.
Angehängt an diese Urkunde ist das Siegel des Abts und des Kapitels St. Gallen.
4. Das Dinghofrecht %u Egringen
Die Rechte, die ursprünglich der Propst von St. Gallen als Güterverwalter der
Abtei im Dinghof ausübte, sind mit dem Verkauf an das Basler Spital gefallen. In
dessen Namen nimmt der Spitalmeister die Rechte wahr. Aber in den Urkunden
darüber schimmert immer noch das Recht St. Gallens herein, obwohl das Spital
das Dinghofgut in Händen hat. Die Urkunde des Jahres 1392 enthält folgende
Rechte :
Der Dinghof und seine Huber unterliegen dem Recht, daß der jeweilige Propst
von St. Gallen alle Jahre im Anfang Mai nach Egringen kommt mit 11 Pferden
Basel
und 1 Maultier nebst den Knechten, mit 2 Hunden und 1 Habicht, damit er richte
über die Güter des Hofs, wenn nötig, bis in die Nacht, so daß man ihm mit einem
Schaub leuchten muß. Er soll jene Güter, die dem Hof abgezogen und verstohlen
sind, wieder beiziehen und ihnen die Zahlungspflicht in Erinnerung bringen. Der
95
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1959/0097