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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
21.1959, Jahresband, Ortsgeschichte von Egringen.1959
Seite: 98
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1959/0100
5. Er bezieht jährlich vom Spital 6 Säcke Hafer. Kommen Pferdegespanne im
Dienst des Spitals nach Egringen, hat der Meier für Hafer und Fütterung aufzukommen
.

6. Kleine Ausbesserungen an den Spitalgebäuden hat er ohne Entgelt auszuführen
. Er hat auch die Aufsicht über die Gebäude des Spitals „im Lande",
also z. B. über die Trotte in Fischingen u. a. Sind da Ausbesserungen notwendig
, hat er die Handwerker zu bestellen, das Material einzukaufen, die
Arbeit zu überwachen und über Einkauf und Löhne Abrechnung zu führen.

7. Er hat für den spitaleigenen Hausrat, Bettwerk, Zinngeschirr u. a. sowie über
das Herbstgeschirr im Trotthaus zu Fischingen Sorge zu tragen.

8. Einmal im Jahre hat er die Marksteine und Lohen (Merkzeichen an Bäumen)
zu beschauen, die den Egringer und Maugenharder Bann scheiden; sie dienen
zur Ausscheidung der Güter, die den Großen Zehnten, den Neubruch - und
Dreißigstelzehnten zu tragen haben. Auch hat er zu achten auf die Güter und
Waldungen, die dem Spital und der Gemeinde dienen, also auf die Große und
die Kleine Einung und den Gemeindewald.

9. „Einer Ehrsamen Gemeine Egringen" hat er das nötige Wuchervieh (Stier
und Eber) zu halten und sie in gutem Stand zu bewahren, damit die Gemeinde
nichts zu klagen habe.

10. Er hat alle Abgaben an das Spital einzuziehen und sie zu messen, damit weder
das Spital noch die Zehnt- und Zinsleute geschädigt werden, „sondern vielmehr
einem jeden das Seinige werde."

11. Er hat über die Rechte des Spitals zu wachen, auf den Todfall achtzugeben und
über die zehntpflichtigen Güter in- und außerhalb des Banns die Aufsicht zu
führen, „damit nichts verschlagen und zehntfrei gemacht werde".

12. Er hat alle Schriften und Urkunden, die ihm an Hand eines Verzeichnisses
vom Spitalmeister übergeben werden, gut zu verwahren und niemand zu erlauben
, ohne Genehmigung des Spitals Abschriften oder Auszüge daraus zu
nehmen.

13. Was er je hört oder sieht, das zum Nachteil des Spitals ausschlagen könnte, soll
er melden und sich im übrigen genügen lassen, was er vom Spitalgut nützt und
genießt.

14. Das Spital behält sich vor, diese Ordnung des Hofmeiers zu mindern, zu
mehren oder nach Gutdünken gänzlich aufzuheben.

Wir sehen aus dieser Aufstellung, daß der Meier ein gerütteltes Maß von Arbeit
und Verantwortung zu tragen hat. Er erfährt auch die allezeit auftauchenden
menschlichen Schwächen seiner Dorfgenossen, Übertretungen der gebannten
Güter, Verstöße gegen die Einungen, unberechtigtes Holzen in den Spitalwaldungen
, offene oder verschwiegene Teilung von Huben und ihre Minderung
zu Schuppisgütern, Saumseligkeit in der Entrichtung von Frucht, Wein und Geldzinsen
. Wir fragen uns, auf welche Weise er vom Spital entschädigt wird.

6. Was der Spitalmeier %u genießen hat

Er hat mancherlei Einkünfte, die den Meier auf dem Hof halten und in ihm den
Wunsch aufkommen lassen, das Meieramt auch auf seine Nachkommen übertragen
zu dürfen. Daher gibt er sich Mühe, die ihm übertragenen Aufgaben in
allen Dingen treu und redlich zu erfüllen und über die Rechte des Spitals sorgsam
zu wachen.

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