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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
21.1959, Jahresband, Ortsgeschichte von Egringen.1959
Seite: 99
(PDF, 61 MB)
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Er hat zu genießen und zu nutzen:

1. Haus, Hof, Stallung samt Zugehörde mit Einschluß des großen Baum- und
Grasgartens, „der Brühl genannt", der 4 Tauen Mattland enthält,

2. 4 Jucherten Acker hinter dem Brühl, 4 Jucherten ob dem Meierhof, 4 Jucherten,
„dadurch der Binzen- und Reinachpfad geht"; 2 Mannwerk Reben im mittleren
Laubenweg.

Von diesen Gütern soll er nach dem Berain jährlich auf Martini als „Dinghofzins"
abführen 2 Viernzel Korn (das sind 4 Malter oder 32 Sester nach der Burgvogtei-
rechnung, aber auch nach dem Rheinfelder Maß).

Während die Äcker, Matten und Güter, die in den Dinghof gehören, ^ehntfrei
sind, sind die Reben ^ehntpflichtig.

3. Den Heuzehnt außerhalb des Etters. Aus dem Ertrag und dem des Brühl hat er
für die Gemeinde den Wucherstier und den Eber zu halten. - Der Heuzehnt
innerhalb des Etters dient zur Besoldung des Pfarrherrn.

4. Aus dem Spitalwald, dem Rutenholz zu Eimeidingen hat er jährlich 2 Quadrate
Rutenholz von 16 Schuh Länge anzusprechen und aus dem Spitalwald im
Mappacher Bann, „die Mappach-Buchen genannt" (etwa 60 Jucherten groß),
von Zeit zu Zeit eine abgängige Eiche.

5. Vom Fruchtzehnten zu Egringen hat ihm der jeweilige Zehntbeständer 200
Wellen Stroh zu liefern. (Der Zehntertrag wurde öffentlich versteigert. Der Ablieferungssatz
lag fest. Bei günstiger Witterung blieb dem Steigerer gemäß seiner
Schätzung ein mehr oder minder großer Überschuß als Nutzen; bei ungünstigem
Wetter blieb der Ertrag hinter seiner Schätzung zurück. Dann begann das Wehklagen
und kam der Antrag auf Nachlaß am geschätzten Maß.)

6. Der Hanfzehnt außerhalb des Etters gebührt dem Spitaloberschreiber zu Basel
als Teil seiner Besoldung. Die Hälfte überläßt dieser gegen eine gewisse Summe
Geld und ein gewisses Maß an Werg dem Pfarrherrn und dem Spitalmeier im
Hof, jedem jeweils 1 Viertel.

7. Einen Anteil bezieht er von den Gebühren der im Hof stattfindenden Gerichtsverhandlungen
und Gerichtsurteilen.

7. Der Markgraf und seine Lehensleute in Egringen

Bis jetzt sind sowohl das Spital als auch der Hofmeier in der Handhabung ihrer
Rechte ungestört von fürstlichen Herren dem Herkommen gemäß verfahren.
Wenn wir uns im Dorf umsehen, bemerken wir, daß neben dem Basler Spital auch
andere Grundherren im Bann Egringens erscheinen, vor allem die Herren von Rotberg
, die in Mappach einen Meierhof besitzen und wohl dort auch den Pfarrsatz
ausüben. Auch in Hertingen ist ihre Herrschaft sehr deutlich. Daneben treten noch
weitere geistliche und weltliche Teilhaber an Grund und Boden auf, die Zinse und
Zehnten und Abgaben anzusprechen haben. Über allen breitet sich die allmählich
stärker und straffer organisierte Oberherrlichkeit der Markgrafen von Hochberg-
Sausenberg aus, die als Erben der Edelfreien von Rötteln von der Sausenburg auf
das sonnige Rötteln umgezogen sind. So wird das Schloß über dem Wiesental zur
Residenz, und der rote Schrägbalken im goldenen Feld flattert weithin über das
schöne fruchtschwere und weingesegnete Land, wenn nicht immer über großen
herrschaftlichen Grundbesitz, so doch fast überall über hohe sichtbare Rechte.
Doch stellen wir eine ganze Anzahl von Dörfern fest, in denen der Markgraf alleiniger
Inhaber aller Abgaben ist. So sehen wir im Dorf Egringen Lehensleute der
Markgrafen, die die bisherigen St. Gallischen und Spitalrechte beschirmen.

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