Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
21.1959, Jahresband, Ortsgeschichte von Egringen.1959
Seite: 106
(PDF, 61 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1959/0108
seines Anschlusses an Schweden genommen und dem Markgrafen Wilhelm von
Baden-Baden zugewiesen worden, Rötteln aber der Herzogin Claudia von Medici.

Nach dem Ende des großen Krieges im Jahre 1648 erhält der baden-durlachische
Fürst sein angestammtes Land wieder zurück. Es gilt jetzt die Kriegsschäden zu
heilen. Eine Aufforderung an die Spitalpfleger erinnert sie an ihre Baupflicht an
der Kirche und am Pfarrhaus und an ihre Aufgabe, die Besoldung für Pfarrer und
Schulmeister zu leisten.

Seit 1644 hat das Spital an die Burgvogtei keine Abgabe von Korn mehr liefern
können. Da regt Oberamtmann Johann Pauli im Jahr 1656 an, eine Berains-
erneuerung vorzunehmen, da die Kriegsfolgen große Veränderungen gebracht
hätten; die Eigentümer oder Pächter von Gütern wüßten nicht mehr, was sie zu
Zinsen hätten und welche Stücke zehntpflichtig oder zehntfrei wären. Es handelt
sich darum, die rechtliche Lieferung der Abgaben wieder aufzunehmen. Wo es
gerade nottat, wurde mit dem Egringer „Steuerkorn" von 24 Maltern Dinkel aus
dem Meierhof ausgeholfen. So gingen 1657 an den Forstmeister Freiherrn v. Rotberg
12y2 Malter nach Bellingen, der Rest samt der Quittung des Forstmeisters
nach Rötteln. 1658 war mit der Vollzahl Haltingen zu beliefern. 1687 wurde das
„Schirmkorn" für die fürstliche Hofhaltung in Basel angefordert. Von Rötteln erging
die Aufforderung an den Vogt, für Fuhrwerk und Säcke zu sorgen. Damit es
am richtigen Gewicht nicht fehle, teilte der Burgvogt Merkelbach mit: „Den
Kornknecht will ich am Freytag früe zu Euch nacher Egringen schickhen, der den
Dinckhel einmessen und Euch anzeigen soll, wo man solchen zu Basel abladen
muß. Ihr müsset aber auß Euerer Gemeind die Fuehren und Säckh darzu hergeben
." Neben dem Spitalmeier Hopp erscheinen zuweilen auch der Vogt, der
Stabhalter oder die Zehntbeständer. Das waren im Jahre 1699 der Stabhalter
Jacob Eggenstein, Jacob Walliser und Georg Peter.

Die Abgaben erfolgen durch 7 Jahrzehnte hindurch regelmäßig, bis sich im
Jahre 1773 ein Streit zwischen den Pflegerherren des Spitals und dem Röttier Burgvogt
in Lörrach erhob wegen des Neubruch^ehnten, das war die Zehntpflicht von
neu umgebrochenem und angebautem Land. Darauf konnte das Spital keinen Anspruch
erheben, da es die ganze Zeit her noch nie Frucht getragen hatte. Alle Neubrüche
fielen mit ihren Zehnten der Burgvogtei und damit der Landesherrschaft zu.

Schwer lasteten von 1792 an die französischen Revolutionskriege und dann die
Kriege Napoleons auf allen Gemeinden der Markgrafschaft und von 1806 an die
des Großherzogtums Baden. Noch viele Jahre nach den Befreiungskriegen lagen
drückende Zahlungen auf jeder Gemeinde.

In den letzten Jahren war ein starker Anbau von Gerste eingetreten. Das Spital
weigerte sich, Gerste als Zinsfrucht anzunehmen und beharrte auf der Lieferung
von Dinkel und Hafer.

10. Spital und Kantonsregierung Basel wehren sich gegen die Folgen der Gesetze

des Großher^ogtums

Am 17. Februar 1811 starb der Hofmeier Johann Georg Hopp. Sein gleichnamiger
Sohn trat in die Nachfolge ein. Er erlebte wenig Freude an seinem Amt.
Er stand zwischen 2 Feuern:

Der Spitaloberschreiber Bischof beklagt sich wegen unrichtiger Zehntverleihung;
von 39-40 Jucherten seien nur von 12 Jucherten die Zinse eingegangen. 1815
trägt die Zehntverleihung 43 Pfund 4 Schilling 2 Kreuzer ein. Der Pfarrer hat
ständig über Schäden am Haus und den Wirtschaftsgebäuden zu klagen. Es fehlt
am Fenster im Schlafzimmer, am Türschloß im 3. Stock, am Hoftor; ein Teil der
Gartenmauer gegen die Straße zu ist eingestürzt - der Boden im Stall ist verfault,
der Küchenboden ist ohne Gefahr nicht mehr zu betreten, die Haustüre kann nicht

106


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1959/0108