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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
21.1959, Jahresband, Ortsgeschichte von Egringen.1959
Seite: 107
(PDF, 61 MB)
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mehr geschlossen werden; die Tenne in der Scheune muß erneuert werden; der
Küchenkasten und der Bratofen sind schon seit 3 Jahren zusammengefallen.

Der Staat tritt auf mit dem Zwang des Beitritts zur Gebäudeversicherung. Der
Anschlag beträgt 5100 Gulden. Der Meier hat die Prämie auf Rechnung des Spitals
an die Einnehmerei in Lörrach abzuführen. Im gleichen Jahr bitten Vogt J. M.
Gempp, Altvogt N. Weis, Joh. Jac. Gempp und Christian Sutter die Spitalpfleger
um Zinsnachlaß von 100 fl., da eine schwere Viehseuche ihnen großen Schaden zugefügt
hätte. Die Gemeinde habe eine Schuldenlast von 3000-4000 fl. und hätte
für den Bau des Schulhauses mit der Scheune 2000 fl. aufwenden müssen.

Im Glockenstuhl sind 2 große Schallöcher zuzumauern, da durch eindringenden
Regen und Schnee das Gebälk Schaden gelitten habe. Vogt Aberer wendet sich
dieserhalb an das Spital und an den Oberschreiber La Roche. Das Spital ist aber
gereizt durch steigende Ansprüche und mangelnde Lieferungen. Es beantragt ein
wirksames Einschreiten durch Execution, also durch Polizei oder Militär. Sie erfolgte
tatsächlich anno 1821 und wurde mit Strenge durchgeführt. Eine Wiederholung
war nicht mehr nötig.

Eine andere Klage erheben die Handwerksleute gegen das Spital: trotz abgeschlossener
Bauarbeiten läßt sie das Spital ungebührlich lange mit der Bezahlung
warten. Dreimal sei dem Oberschreiber geschrieben worden, Hopp sei selbst einmal
wegen endlicher Bezahlung in Basel gewesen. Aber der Oberschreiber habe
sie böse abgefertigt, es hätte ihm niemand etwas zu befehlen und zahlen werde das
Spital nichts. Schnöde geht er auch über den Pfarrer ab. Da wendet sich der
Pflegerpräsident an den Bürgermeister und Rat der Stadt und bringt zur Kenntnis,
daß 16 Säcke vom Spitalzehntenkorn weggenommen und einer öffentlichen Steigerung
unterworfen worden seien. Der Erlös wurde zur Bezahlung des Maurers und
Glasers verwendet. Mit Sportein, Tagesgebühren und Steigerungskosten belief
sich die Gesamtsumme auf 47 fl. 48 Kreuzer.

Der Pfarrer aber teilt mit, daß die Rechnungen der Handwerker übersetzt seien,
da in denselben Sachen aufgeführt und angerechnet wären, die nicht gebraucht
oder verwendet worden seien. Auf die Versteigerung in Egringen, die der Vogt
etwas vorschnell durchführte, stellen sich der Bürgermeister und der Staatsrat
von Basel hinter das Spital. In einem Schreiben an das Bezirksamt in Lörrach, dem
Oberamtmann Baumüller vorsteht, bedauern sie das Vorgehen des Vogts in
Egringen. Sie vermissen das Vorliegen eines Urteils, zu dem beide Parteien hätten
vorgeladen werden müssen. Sie wären bestimmt dem Urteil zur Bezahlung nachgekommen
. Es läge ihnen sehr an einem freundnachbarlichen Verhältnis und am
gegenseitigen Rechtszustand.

Das Bezirksamt Lörrach wiederholt die Tatsache des viermaligen Versuchs, in
Basel die Begleichung der Rechnungen zu erlangen. Verärgert weist der Oberamtmann
auf die Äußerung des Pflegerpräsidenten hin: „wenn sie dem Oberbeamten
von Lörrach etwas schuldig seien, so würden sie diesen zahlen, aber zu befehlen
habe ihnen das Amt nichts". Die Pflegerherren hätten sich an den Meier halten
sollen, der die Richtigkeit der Rechnungen bezeugt habe.

Basel erwidert darauf, daß die Versteigerung einen Verstoß gegen die Rechtsgrundsätze
darstelle. Darauf tritt der badische Gesandte auf Anordnung des Ministeriums
an den Bürgermeister und den Kleinen Rat in Basel heran und erklärt, daß
jenes die Vorstellung der Spitalpfleger und der Basler Regierung als Eingriff in die
Großherzogliche Landesverwaltung ablehne. Die Rechte des Meiers als Richter
und Markrichter nach den alten Urkunden gehen angesichts der Rechte und
Pflichten des Ortsgerichts darüber hinaus und können nicht geduldet werden. Der
Meier sei nur Verwalter\ sonst nichts als Bürger. Er eröffnet den Beschluß des Ministeriums
: „Bei den gegenwärtigen Staatsverhältnissen können keine Mißbräuche von Gerechtsamen
^ die auch aus noch so alten Zeiten herrühren mögen, geltend gemacht werden"

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