Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
21.1959, Jahresband, Ortsgeschichte von Egringen.1959
Seite: 108
(PDF, 61 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1959/0110
Das Bezirksamt Lörrach hat beim letzten Dorfgericht in Egringen festgestellt,
daß am Altar und in der Sakristei erhebliche Reparaturen nötig seien. Der Brunnentrog
im Pfarrhof sinke immer mehr ein, kürzlich sei ein Kind beinahe ertrunken.
Die Basler ihrerseits stellen fest, daß das Bezirksamt sehr streng mit der Auflage
und Bezahlung von allerhand Kosten, aber eifrig mit der Beschränkung und Hintanhaltung
der Zehnten und Geldzinsen an das Spital sei.

1815 wurden durch Renovator Reichenbach und Gerichtsleute im Mappacher
und Egringer Bann die Güter festgestellt, die dem Spital statt des Zehnten nur den
30. Teil des Ertrags geben, teils auch zehntfrei sind. 13 Tage waren sie beschäftigt;
die Kosten beliefen sich auf 98 fl. 38 Kreuzer.

1818 kauft die Gemeinde eine Feuerspritze für 900 fl. Vom Spital wird ein Beitrag
beantragt, da das Gerät auch für den Schutz des Meierhofs in Betracht komme.
Die Geistliche Verwaltung beteilige sich auch daran.

1821 hat die Gemeinde und der Meierhof große Lasten mit der Einquartierung
zu tragen. Hopp geriet dadurch in Schulden, aber das Spital half ihm aus.

//. Das Ende

Eine neue Zeit war heraufgekommen. Das freundnachbarliche Verhältnis, das
seit Jahrhunderten in Zeiten der Not und Bedrängnis sich tausendfach bewährt
hatte, freilich nicht ohne einigen Schatten durch habgierige herzlose Bürger in der
bittersten Armut der Kriegszeiten, erlitt einen Stoß durch die Ausführung der
staatlichen Gesetze des Großherzogtums. Die bisher dem Spital zustehenden Gefälle
in Egringen sind an die Landesherrschaft übergegangen. Hopp hörte auf,
Meier zu sein. Er wollte allen Ansprüchen und Entschädigungen entsagen und
alles in vertragsmäßigen Verbindlichkeiten für jetzt und in alle Zukunft vereinigen.
Er macht folgenden Vorschlag:

1. Gegen Überlassung der Liegenschaften des Spitals in Basel im Egringer Bann
und Etter, die er als Meier des Spitals zu nutzen hatte und die im Steuerzettel des
Spitals beschrieben sind, bezahle er sogleich in bar die Summe von

3000 Gulden Reichswährung.

2. Gegen Überlassung der 17 Juchert Spitalwald im Mappacher Bann zu freiem
Eigentum bezahle er bar die Summe von 800 Gulden.

3. Gegen Fortbezug des Heuzehntens des Spitals im Egringer, Mappacher und
Wollbacher Bann außerhalb des Etters, sei er bereit, die 2 großen Zuchtstiere
und 2 Eber nach wie vor zur Zufriedenheit der Gemeinde zu halten. Entstünden
Klagen, habe die Herrschaft das Recht, die Tiere anderweitig zu vergeben. Der
Herrschaft aber verbleibe das Eigentum des Heuzehnten und der ganze Zehnt
im Etter zur freien Verfügung und Benützung.

4. Zur Sicherheit aller dieser vertragsmäßigen Verbindlichkeiten für sich und seine
Nachfolger sollen die übernommenen Güter niemals von ihm versetzt oder verkauft
werden, sondern der Gnädigen Herrschaft zur Sicherheit dienen. Sie sollen
von ihm bloß auf seine Erben und Rechtsfolger übergehen, so daß niemals ein
gerichtlicher Zugriff stattfinden könne, außer für die von ihm jetzt bar bezahlt
werdenden 3800 Gulden, zu welchem Ende dieses ganze Instrument im Grundbuch
und Pfandbuch eingetragen werden solle.

5. Endlich verspreche er, die im Egringer Berain beschriebenen Bodenzinsgefälle,
solange sie nicht von den einzelnen Zinspflichtigen losgekauft sind, ohne besondere
Belohnung jährlich einzuziehen oder bei erfolgtem Loskauf die Schuldigkeiten
der Zehntpflichtigen auf Verlangen der Großherzoglichen Domänenverwaltung
einzutreiben und an diese abzuliefern, und überhaupt nach allen

108


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1959/0110