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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
21.1959, Jahresband, Ortsgeschichte von Egringen.1959
Seite: 109
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Weisungen der Domänenverwaltung, die ihm zugchen, „Heißig und getreulich
zu handeln".

Am 16. Oktober 1821 bezeugt das Ortsgericht unter dem Vogt M. Weis, dem
Altvogt Jakob Gempp, dem Altvogt Joh. M. Gempp, dem Waisenrichter Georg
Friedrich Schelker und dem Gerichtsschreiber Ziegler, daß der Vertrag in das
Egringer Unterpfandsbuch unter fol. 405, Grundbuchs Nr. 126 und Nr. 1 eingetragen
sei. Am 17. Oktober wird auf dem Bezirksamt in Lörrach das amtliche
Siegel auf den Vertrag gedrückt.

Aber eine Klärung muß noch eintreten. Hopp möchte einen Teil der Scheune
zum eigenen Gebrauch einrichten lassen. Er bittet um einen Augenschein des
Bezirksamts. Ende Januar 1822 berichtet das Bezirksamt an den Staatsrat v. Sensburg
in Karlsruhe: Hopp habe die Scheune für 500 fl. abtreten müssen. Das Gebäude
enthalte Scheune und Stallung unter einem Dach. Hopp möchte die Stallung
zu einer Scheune umbauen. Da die Herrschaft die Stallung doch nie brauchen
werde, hat das Bezirksamt das ganze Gebäude durch den Bezirksbaumeister Weinbrenner
aufnehmen und vermessen lassen. Es sei für die Herrschaft zur Aufnahme
der Zehntfrüchte so viel abgemessen worden, daß nie ein Mangel an Platz eintreten
werde. Der übrige Teil dürfte Hopp zu überlassen sein, der zur Abtrennung
eine Giebelmauer von unten bis oben auf seine Kosten aufführen lassen will.

Am 29. Januar trifft die Zusage von Karlsruhe ein.

Rechte und Gerechtsame an Zehnten und Zinsen gingen gemäß der Berains-
forderungen des Jahres 1804 an die Landesherrschaft über. Die Zinsen wies diese
der Gemeinde zu. Zum Abschluß antwortet der Spitaloberschreiber La Roche,
daß nichts mehr zu fordern sei.

150 Jahre war das Meiergeschlecht der Hopp auf dem alten Dinghof gesessen,
hatte die Rechte des Spitals sorgsam gehütet und Zehnten und Zinse nach bestem
Wissen und Gewissen eingezogen und abgeliefert. Sie haben den Wandel der Zeit
zu spüren bekommen und mögen manchmal den Kopf geschüttelt haben um den
Sturz alter und geheiligter Tradition und das Hereindringen neuer Anschauungen,
die ihnen fremd und unheimlich erschienen.

Als die meisten Zehnt- und Zinspflichtigen in Egringen und Maugenhard kurzweg
die Abgaben an das Spital verweigerten, sah der Meier die Unmöglichkeit des
Widerstands ein. Jahrzehnte vorher waren die Dinggerichte nicht mehr gehalten
worden. Eine Zeitspanne lang hatte der letzte Meier daran gedacht, sich im Thur-
gau ein Gut zu kaufen und abzuziehen. Aber die Heimat und das Entgegenkommen
der badischen Regierung, die ihm den Hof mit Vorbehalt eines Teils der
Scheune überließ, mag ihn zum Bleiben bewogen haben.

Ein Nachspiel entspinnt sich im Frühjahr 1830. Hopp will ein Kapital von
8000 fl. bei einem Basler Geldgeber aufnehmen und als Sicherheit seine Liegenschaften
einsetzen. Aber er muß die staatliche Erlaubnis dazu einholen, da die Austausch
- und Ablösungen der verschiedenen Gefälle des Großherzogtums Baden
und des Kantons Basel hereinspielen könnten. Im September erteilt das Finanzministerium
die Genehmigung zum Vertrag der Gemeinde mit Hopp, wonach die
Gemeinde gegen die Übernahme des Heuzehnten die Haltung des Wucherviehs
übernimmt. Der Ortsverwaltung stehe es frei, die weiteren Anordnungen zu
treffen. Das Ende ist, daß Hopp durch das Vertrauen von Ortsgericht und Bürgerausschuß
gegen den Bezug des Heuzehntens als Beständer des Wucherviehs angenommen
wird und er diesen genießt, solange er das Zuchtvieh zur Zufriedenheit
der Gemeinde halte. Am 13. April 1830 wird der Vertrag durch das Ortsgericht
und 4 Vertreter des Bürgerausschusses als richtig beurkundet.

Als 1833 die ersten Auswanderer aus Egringen sich nach Nordamerika wenden,
entschließt sich der ehemalige Spitalmeier Johann Georg Hopp im Jahr 1839,

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