http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1959/0152
1408-1414: „neben ,Grünenberg Hoff', da Wernlin Kutzer inne ist", später
Kutzer s Buben.
Weitere Erläuterung s. bei den Flur- und Güternamen.
137 Teil des früheren Meierhofes, 1888: durch E abgetrennt worden an der „Hof-
gasse"; Neubau.
1919: Schopferer Adolf
1886: Schopferer Hermann oo Enderlin M. Kath.
Fortsetzung bei 1.
138 Neubau
E 1957: Spöri Gerda und Hermann
1936: Spöri Max
142 Neubau 1932: Jost Karl
143 Neubau 1932: Becherer Reinhard
144 Neubau 1932: Gütlin Ernst
145 Neubau 1953: Mokry - Weiß August
146 Neubau 1952: Kern Robert
Die Mühle
Wie fast alle unsere Dörfer in der Runde hatte auch unser Dorf an seinem Bachlauf
seit je eine Mühle. Wie vielerorts lag sie zuerst etwas abseits vom Dorf kern,
von der Kirche und dem Meierhof, am Ostrande des Dorfetters, altehrwürdig,
breit und behäbig, stolz und selbstbewußt. Die Nachbarn sind sich im Laufe der
Jahrhunderte näher gerückt, aber sie hat sich Abstand gewahrt. Der Weg ins Feld
und gerade den Hang hinauf zum „Chäppeli" und nach Mappach macht gezwungenermaßen
seinen Bogen zur Brücke über den Bach. Das Mühlenrecht war
seit je eine herrschaftliche Gabe; sie zinste wohl dem Grundherren für den Grund
und Boden, auf dem sie erbaut war. Die Steuern aber forderte die Landesherrschaft.
Unsere Mühle klapperte ihr Lied nach einer Urkunde bereits schon im Jahre 1338
unter dem Namen „des von Ystein", wohl gemeint im Besitz des Burkhart Münch
von Landskron, der ja anderweitig auch, gewisse Rechte in unserem Dorf beanspruchte
. Bestärkt wird diese Vermutung durch die Heirat dieses seinerzeitigen
Vogts und Pfandherrn von Dorf und bischöflicher Burgfeste Istein mit einer
Margaretha von Grünenberg, aus dem Hause der Egringer Vögte jener Zeit.
Leider ist der nachfolgende Befund bis 1590 für unsere Mühle sehr spärlich
vorhanden. Nach jener Zeit ist die Besitzfolge laufend in der Reihe der Hofstätten
festgehalten (Nr. 50/51).
Im Jahre 1693 bestätigen Vogt und Bürger von Egringen unserem Müller Hans
Jakob Brunner den Inhalt eines in den Wirren der verflossenen Kriegszeiten verlorenen
Mühlenbriefes. Er wird später und zuletzt erwähnt im Jahre 1854 mit dem
ursprünglichen Datum vom 30. 11. 1633. Dieser sogenannte Freiheitsbrief des
Markgrafen regelt zunächst die Wasserentnahme der Mühle in der gerechten
Ordnung zum Bedarf der anliegenden Mattenbesitzer, den Bau und die Instandhaltung
der Wuhre und des Mühlenteichs, freien Holzbezug aus den herrschaftlichen
Waldungen für den Bau der Mühle und natürlich nicht zuletzt die Abgaben
und Steuern an die Herrschaft. Am 9. Oktober 1835 erklärt die Hofdomänen-
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