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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
21.1959, Jahresband, Ortsgeschichte von Egringen.1959
Seite: 194
(PDF, 61 MB)
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  (z. B.: IV, 145, xii)



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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1959/0196
After = Achtstück = Güter, von deren Ertrag ein größerer Teil an eine
Herrschaft, ein kleiner Teil an ein Stift zu entrichten war (K 147).
S. unter Teilwein u. Teilroggen!

-Breite = ebene, größere Ackerstücke, mehrere Ackerbreiten einschließende
Feldfläche, oft ungeteiltes Ackerfeld beim Dorf (K 90). Sicherer Hinweis auf
herrschaftlichen Besitz, von den Grundherren des Dorfes genutzt. - Siehe
auch „Breite", „Brühl", die Herrenmatten, die als bestes Acker- bzw. Mattland
zum Salland (terra salica) zum Rittergut oder Meierhof gehörte, war also
ursprünglich kein Lehengut.

2. bei dem Almenden Kirschbaum
Peter Meystersgut; 1570/GEg 1 A

Bemerkenswerte und auffallende Bäume in der Flur dienten oft als Bezeichnung
.

Almende (ahd: alagimeinida = das der Gemeinde zugehörige Land) erscheint
im Zusammenhang mit den Dorfgassen, Feldwegen, Einzelstücken,
Wald- und Weideland in verschiedenen Verbindungen.

3. im aufgehnden Acker,

zeucht gegen den Vogelsang; 1700/GEg 15
....., jetzt im Spitelrain; 1765/GEg 21

= ein in seiner Länge aufwärtsziehendes Flurstück am Berghang.

4. in dem Anger
1408/14/BSp 3

auf dem Anger, das Battenhäglin genannt; Ma Zeig; 1700 u. 1765/GEg 15/21
mhd: anger war ursprünglich wohl gegen Viehtrieb eingefangenes Wiesen-
und Weidland, das abgemäht wurde (K 99/100)

5. bei den Aspen auf dem Buck

= Espen hinter den Sohlmatten am Wald; 1755/GEg 17
Mgh PI 1755: 3506-23-26; Ackerland: bös.

6. - Babelerai ba'belirai d 3
Bableray; 1755 GEg 17 (PI: 6324-47); Ma u. Ga: mittel

wohl eine Pappel auf dem Rain, vordem vielleicht der „Staldenrain" (s. dort).

7. oben daran der Bannacker

ob der Mappachbruck; 1765/GEg 21

8. unten daran die Bannmatten

hinten daran die Maugenhart-Reben, und 8 Ju Holz; 1546/BK1 17
„Bann" (mhd: ban, banne) ist (wie Zwing) das Gebiet, über das sich Macht
und Rechtsprechung einer Gemeinde, bzw. einer Herrschaft, erstrecken
kann; hier aber ein bestimmter Teil der Markung, der gebannt, also der allgemeinen
Nutzung entzogen ist, entsprechend den gebannten Äckern und
Matten; auch das „verbotte Holz"; (K 113, 140, 144, 155).

9. bei dem Barrn c3/4
stoßt gegen den Brüehl; 1700/GEg 15 A

= Ruhestätten des Weideviehes; Barn = Futterkrippe für Pferde, Vieh.

10. unter dem Baselweg c4
uff dem Baselwege; 1408/14, BSp 3
gat der Baselweg dadurch; 1408/14, BSp 3
am Baselweg, gegen Kirchen uf den Graben; 1700/GEg 15
Heute: Straße vom Dorfausgang nach Westen, nach Efringen-Eimeldingen
zur Etzlebruck.

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