http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1959/0196
After = Achtstück = Güter, von deren Ertrag ein größerer Teil an eine
Herrschaft, ein kleiner Teil an ein Stift zu entrichten war (K 147).
S. unter Teilwein u. Teilroggen!
-Breite = ebene, größere Ackerstücke, mehrere Ackerbreiten einschließende
Feldfläche, oft ungeteiltes Ackerfeld beim Dorf (K 90). Sicherer Hinweis auf
herrschaftlichen Besitz, von den Grundherren des Dorfes genutzt. - Siehe
auch „Breite", „Brühl", die Herrenmatten, die als bestes Acker- bzw. Mattland
zum Salland (terra salica) zum Rittergut oder Meierhof gehörte, war also
ursprünglich kein Lehengut.
2. bei dem Almenden Kirschbaum
Peter Meystersgut; 1570/GEg 1 A
Bemerkenswerte und auffallende Bäume in der Flur dienten oft als Bezeichnung
.
Almende (ahd: alagimeinida = das der Gemeinde zugehörige Land) erscheint
im Zusammenhang mit den Dorfgassen, Feldwegen, Einzelstücken,
Wald- und Weideland in verschiedenen Verbindungen.
3. im aufgehnden Acker,
zeucht gegen den Vogelsang; 1700/GEg 15
....., jetzt im Spitelrain; 1765/GEg 21
= ein in seiner Länge aufwärtsziehendes Flurstück am Berghang.
4. in dem Anger
1408/14/BSp 3
auf dem Anger, das Battenhäglin genannt; Ma Zeig; 1700 u. 1765/GEg 15/21
mhd: anger war ursprünglich wohl gegen Viehtrieb eingefangenes Wiesen-
und Weidland, das abgemäht wurde (K 99/100)
5. bei den Aspen auf dem Buck
= Espen hinter den Sohlmatten am Wald; 1755/GEg 17
Mgh PI 1755: 3506-23-26; Ackerland: bös.
6. - Babelerai ba'belirai d 3
Bableray; 1755 GEg 17 (PI: 6324-47); Ma u. Ga: mittel
wohl eine Pappel auf dem Rain, vordem vielleicht der „Staldenrain" (s. dort).
7. oben daran der Bannacker
ob der Mappachbruck; 1765/GEg 21
8. unten daran die Bannmatten
hinten daran die Maugenhart-Reben, und 8 Ju Holz; 1546/BK1 17
„Bann" (mhd: ban, banne) ist (wie Zwing) das Gebiet, über das sich Macht
und Rechtsprechung einer Gemeinde, bzw. einer Herrschaft, erstrecken
kann; hier aber ein bestimmter Teil der Markung, der gebannt, also der allgemeinen
Nutzung entzogen ist, entsprechend den gebannten Äckern und
Matten; auch das „verbotte Holz"; (K 113, 140, 144, 155).
9. bei dem Barrn c3/4
stoßt gegen den Brüehl; 1700/GEg 15 A
= Ruhestätten des Weideviehes; Barn = Futterkrippe für Pferde, Vieh.
10. unter dem Baselweg c4
uff dem Baselwege; 1408/14, BSp 3
gat der Baselweg dadurch; 1408/14, BSp 3
am Baselweg, gegen Kirchen uf den Graben; 1700/GEg 15
Heute: Straße vom Dorfausgang nach Westen, nach Efringen-Eimeldingen
zur Etzlebruck.
194
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1959/0196