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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
21.1959, Jahresband, Ortsgeschichte von Egringen.1959
Seite: 265
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1959/0267
Schicksal geteilt. So haben auch Glocken ihre Schicksale - und in ihnen spiegeln
sich die Schicksale der Menschen wider.

In knapp 3 Jahrhunderten mußte also die große alte Glocke auf unserem
Kirchturme 4mal erneuert werden - und in rund 30 Jahren wurde sie mit der
mittleren zusammen 2mal ein Raub des Krieges. Darum ist die eigentliche
Traditionsglocke auf dem Egringer Kirchturme die noch vorhandene kleine
Glocke des alten Geläutes, die aus dem Jahre 1690 stammt und seit dieser Zeit
fast 270 Jahre lang unentwegt in Freud und Leid das Geschehen in unserem Dorfe
begleitet hat. Sie trägt die Inschrift :

„Hans Heinrich Weitenauer goß mich zu Basel
für die ehrsame Gemein Eggringen.
Damals war Pfarrherr hier Johann Gmelin
Herr Johann Eckenstein Vogt . .

1690

In ihr rufen die alten Geschlechter die Gemeinde von heute zur Treue wie einst.
Darum läutet sie seit 1949 als Taufglocke und ruft vor allem auch die Jugend als
Trägerin der kommenden Zeit.

In den Jahren 1793-1803 erlebten unsere Glocken einen interessanten Streit,
in dessen Gefolge sie monatelang vor der Kirche standen und warten mußten, bis
man sie wieder in ihren Glockenstuhl einbauen konnte. Da die Baupflicht des
Kirchturms nach allgemeiner Auffassung dem Basler Spital oblag, glaubte man damals
in Karlsruhe, Lörrach und Egringen gleicherweise, daß dieses auch den als
Bestandteil des Kirchturms anzusehenden Glockenstuhl zu unterhalten habe. Hatte
doch vor kurzem auch die Commende von Beuggen infolge ihrer Baupflicht zum
Haseler Kirchturm - wenn auch nach anfänglichem Sträuben - den dortigen Glok-
kenstuhl repariert. Aber in Basel war man anderer Meinung: das Spital erkannte
seine Baupflicht am Glockenstuhl nicht an. Das ließ in Egringen die Wellen hochgehen
! Am 20. 8.1794 wiesen die Egringer darauf hin, daß man alle Gemeinds- und
Almosenrechnungen der letzten 100 bis 200 Jahre durchsehen könne - und man
werde erkennen, daß die Gemeinde niemals auch nur einen Heller zum Glockenstuhl
beigetragen habe. Auch habe man ältere Bürger hier, die man eidlich über die bisherige
Rechtslage vernehmen könne. Zu allem Überfluß habe auch noch der Herr
Geistliche Verwalter zu Lörrach die Baupflicht des Spitals festgestellt. Als dann die
Spitalverwaltung sich erbot, aus freien Stücken und entgegenkommenderweise das
nötige Bauholz für den neuen Glockenstuhl zur Verfügung zu stellen, wie man es
auch einst 1606 bei der Glockenstuhlerneuerung getan habe, lehnten die Egringer
Vorgesetzten dies Anerbieten rundweg ab mit der Begründung: „Wir können
dieses nicht annehmen, ohne uns den Vorwurf zuzuziehen, wir hätten uns stillschweigend
für schuldig erkannt, den Glockenstuhl über uns zu nehmen". Voll
Ingrimm meldeten die Vorgesetzten an das Lörracher Oberamt: „Es ist übrigens
nicht zu beschreiben, welches Mißvergnügen es unter hiesiger Bürgerschaft erregt
, daß das Spital diese kleine Baulast von sich abwälzen will, ohne daran zu
denken, daß es schon viele Tausend - man könnte sagen: mehr als eine halbe
Million - von Egringen gezogen hat. Sollte das löbl. Spital schlechterdings auf
seiner Weigerung beharren und durch nichts als durch einen kostspieligen Prozeß
anders zu handeln bewogen werden können, so wissen wir gewiß, daß die Bürgerschaft
noch sonst Mittel ausfindig machen wird, sich mehr als hinlänglich zu entschädigen
, und wir wollen dem jetzigen Spitalmeyer oder seinen Nachfolgern
nicht raten, sie daran zu hindern. Äußerst hart und undankbar - anders können
wir's nicht nennen - würde das Spital gegen hiesige Gemeinde handeln, wenn es
auf seinem Verlangen beharren sollte.". Und nochmals stellte man am 1. 2. 1795
dem Oberamt gegenüber fest: „Der Spital Basel bezieht von hiesiger Einwohner-

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