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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
21.1959, Jahresband, Ortsgeschichte von Egringen.1959
Seite: 269
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stück der Reformation, nachdem sie infolge der Kriegswirren des 17. Jahrhunderts
teilweise in Verfall geraten waren, im 18. Jahrhundert erneuert und hatten zunächst
sogar alljährlich stattzufinden! Seit 1754 hatte der Herr Spezial beim
Egringer Pfarrer, den Ortsvorgesetzten und dem Schulmeister nicht weniger als
65 Erkundigungen einzuziehen, in den neunziger Jahren wuchsen sie sogar auf
119! Sie umfaßten alles, was sich in Egringen überhaupt ereignen konnte: Gottesdienst
, Unterricht, Kirchen- und Schulgebäude, Dienstführung des Pfarrers, des
Schulmeisters, der Hebamme, Ehestreitigkeiten, Armenversorgung, Lebenswandel
der Ortsvorgesetzten u. a. An der Grenze unserer Gemarkung wurde am
Visitationstage der Herr Spezialis feierlich empfangen und in die Kirche geführt,
wo der Pfarrer nicht ohne Herzklopfen unsere Kanzel bestieg. Danach betrat der
Visitator selbst den Altar, um die vollzählig versammelte Gemeinde zu ermahnen
und zu trösten. Es folgte eine Katechisation der älteren Jugend, etwa der heutigen
Christenlehre entsprechend, bei der der Wissensstand der Jugendlichen vor allen
in den Fragen des Katechismus festgestellt wurde. 1775 hören wir als Prüfungsergebnis
: „Die jungen Leute sind zum Antworten nicht fertig". 1757: Die jungen
Leute sind ziemlich fertig". Sodann besuchte der Herr Spezial unsere Schule, wo
ebenfalls eine Prüfung vorgenommen wurde. (1777: „Die Schule wurde gut
erfunden"; 1768: „Die Kinder haben sich durch alle Klassen und Lektionen sehr
wohl vernehmen lassen".) Dabei wurden den besten Schülern Prämien ausgeteilt
(1761: „Die Schulkinder haben sich wohl gehalten. Prämien haben empfangen:
Joh. Gg. Heim 1 Rechenbuch, Joh. Martin Eckenstein 1 Rechenbuch, Bernhard
Weiß 1 Vorschrift"). Die vorgelegten Schreibproben wurden an den Kirchenrat
weitergeleitet. Etliche von ihnen befinden sich heute noch beim Generallandesarchiv
in Karlsruhe. Inzwischen hatten sich im Rathaus die Ortsvorgesetzten versammelt
, zu denen auch Pfarrer, Lehrer und Hebamme hinzutraten. Nun fand der
„Durchgang" statt, d. h. die Besprechung der Visitationsfragen. Alle schwierigen
Entscheidungen im Gemeindeleben hatte man auf diesen Augenblick aufgespart.
Hier konnten aber auch noch alle sonstigen Anliegen der Beteiligten vorgebracht
werden. 1754 hören wir die Hebamme klagen, daß ihr Holz, wie es von alters her
gebräuchlich sei, nicht mehr geliefert werde. 1764 wünschte der Schulmeister, daß
der Schulbesuch der Knaben um 1 Jahr verlängert werde, damit sie im Schreiben
und Rechnen weiter gebracht werden könnten. 1778 mußte der Schulmeister
eröffnen, daß ihm als Hauszins für die Schule Hfl. nicht mehr genügen können,
da die Reparation dessen, was die Kinder ruinierten, so viel koste, worauf ihm
dann 22 fl. bewilligt werden. Für den kränklichen Pfarrer Saalmüller mag es ein
kritischer Augenblick gewesen sein, als 1763 der Schulmeister darüber klagte, daß
der Herr Pfarrer die Schule nicht oft besuche, es mache ihm alles gleich zu viel
Mühe. Oder als gar 1766 die Vorgesetzten erklärten, er versehe sein Amt nach
Vermögen, könne es aber nicht vollbringen, und um seiner Schwachheit willen
würden die Stunden des Gottesdienstes und des Unterrichts verabsäumt und zur
Unzeit gehalten. 1790 wünschten die Vorgesetzten vom Visitator zu erfahren, ob
das Spital Basel neben dem Turm auch den Glockenstuhl instandzuhalten habe.

Daß die Gemeinde zum Gottesdienst vollzählig versammelt war, entsprach auch
in Egringen ebenso der damaligen Ordnung wie dem Gesetz der markgräflichen
Zeit. Am 23. 12. 1749 verordnete Landvogt Wallbrunn von Rötteln: „Keinem in
den Gemeinden soll es erlaubt sein, an Sonn- und Feiertagen oder Bettagen vor
der Predigt eigenem Gefallen gemäß weder selbst über Feld zu laufen noch seine
Kinder und Gesinde auszuschicken, sondern, wenn je Notgeschäfte an solchen
Tagen vorfielen, um derentwillen man über Feld zu gehen hätte, so soll man bei
dem Herrn Pfarrer um Erlaubnis anhalten, und, sofern der Ort, wo man hingeht,
unserer Religion zugetan, einen Schein der angehörten Predigt von da begehren
und seinem Seelsorger überbringen. Gleiches ist von den Kinderlehren zu ver-

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