Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
21.1959, Jahresband, Ortsgeschichte von Egringen.1959
Seite: 272
(PDF, 61 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1959/0274
gebet und Unser-Vater / Schlußlied / Verkündigungen / Segen. Etliche Tage
danach befaßten sich Gemeinderat und Bürgerausschuß mit der neuen Gottesdienstordnung
. 61 Gemeindeglieder - darunter 5 Kirchenälteste! - wandten sich
daraufhin am 12.3.1859 in einer schriftlichen Eingabe an den Großherzog, in der
sie außer den erwähnten Einwendungen darlegten, die neue Gottesdienstordnung
sei von revolutionärem, pietistischem und katholisierendem Geiste ausgegangen.
Sie sei überall dort, wo pietistische Pfarrer seien, eigenmächtig eingeführt worden.
Auch seien sie längst zu der Einsicht gelangt, die Religion unseres Heilandes
bestehe nicht im Zeremoniendienst, sondern sie sei Tat, die sich durch das ganze
Leben erweisen müsse. Besonders ablehnend war man auch gegen die in der neuen
Ordnung vorgesehene Versenkung des Sarges bei Beerdigungen in Anwesenheit
der Trauergemeinde und den dreimaligen Erdaufwurf, da diese Neuerung dem
bisherigen Brauch und den Gefühlen der Angehörigen Verstorbener zuwider sei.
Die Eingabe wurde abgewiesen - und wenn man sich auch nun dem Minimum
der Ordnung fügte, so mußte der Visitationsbescheid 1859 doch feststellen:
„... auch die Kirchengemeinderäte haben für die alte Ordnung petitioniert, ein
schlagender Beweis, wie auch in die sonst ruhige, kirchlich gesinnte Gemeinde
Egringen von auswärts der Geist des Widerspruchs verpflanzt worden ist". Als
dann 1861 der Großherzog dem Antrage der Landessynode stattgab, in den
Gemeinden, welche sich mit der Bitte um Sistierung der neuen Gottesdienstordnung
an ihn gewandt hatten, die bisherige Ordnung zu belassen, haben die erregten
Egringer Gemüter sicherlich aufgeatmet. Doch setzte sich in den Jahren
1870-1930 dann auch in Egringen noch mancher bisher fehlende Teil des Gottesdienstes
durch wie Schriftlesung, Gesang nach der Predigt, Verlegung des Hauptgebetes
von der Kanzel an den Altar und das dreimalige Halleluja nach der Schriftlesung
, das im Jahre 1933 eingeführt wurde, während wir in der Gegenwart nunmehr
noch mitten in den Bemühungen um die Aneignung der Gesamtliturgie von
1855 bzw. 1950 stehen.

Aus dem Gottesdienst erwuchs in der Markgrafschaft nach der Einführung der
Reformation die Jugendunterweisung - in der Form der Kinderlehre war sie
sogar ein Teil desselben. Schon die Kirchenordnung von 1556 verpflichtete den
Pfarrherrn, das junge Volk in der Kirche dahin zu bringen, daß sie den Katechismus
von Wort zu Wort auswendig lernen. Der Küster wurde frühzeitig angewiesen
, den Pfarrer am Sonntag darin zu unterstützen. So wuchs der Mesner
immer mehr in das Amt der Jugendunterweisung hinein. Die Kirchenordnung
von 1559 forderte: „Wir wollen, wo bisher in namhaften und volkreichen Flecken
in unserem Fürstentum Mesnereien gewesen, daß daselbst deutsche Schulen mit
den Mesnereien zusammen angerichtet, und darauf zur Versehung der deutschen
Schulen und Mesnereien von unseren verordneten Kirchenräten geschickte und
zwar examinierte Personen, so Schreibens und Lesens wohl berichtet, auch die
Jugend in Catechismo und Kirchengesang unterrichten könnten, verordnet
werden". So bleibt es ein unbestreitbares Verdienst der evangelischen Kirche, in
Verbindung mit dem Landesherrn im Reformationszeitalter die allgemeine Volksschulbildung
angebahnt zu haben. In der ganzen markgräflichen Zeit ist die Betreuung
und Beaufsichtigung der Schule eine der vornehmsten Aufgaben des
Pfarrers. Sämtliche Schulen des Landes unterstehen dem Kirchenrat. Bei jeder
Kirchenvisitation wird dem Stande und der Unterweisung der Schule ein breiter
Raum gewidmet. Darum können wir auch im Rahmen dieser Arbeit nicht an der
Unterweisung der Jugend vorbeigehen, sondern wollen uns zeigen lassen, was die
Visitationsprotokolle und andere Quellen über die frühe Entwicklung unserer
Egringer Schule sagen. Hier Fehlendes wird der Leser sich aus den Ausführungen
über unsere Schulgeschichte aus der Feder unseres Herrn Oberlehrers Erb ergänzen
können.

272


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1959/0274