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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
21.1959, Jahresband, Ortsgeschichte von Egringen.1959
Seite: 281
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ist von Ehestreitigkeiten die Rede: „genug vorhanden, man arbeite an ihrer Versöhnung
". 1756: „Die große Saumseligkeit in der Besuchung der Betstunden
nebst andere wider die christliche Sittenlehre laufende Untugenden, die im hiesigen
Orte im Schwange sind, ist der Gemeinde schon vielmal sowohl von meinem
Vorfahr als auch von mir ernstlich publice und privatim geahndet worden". 1758
hören wir die Klage, daß auf Anordnung des Forstamtes am Sonntag getrottet
worden sei. Fortlaufend werden - wie auch in anderen Gemeinden - im 18. Jahrhundert
Verzeichnisse derjenigen Eltern vorgelegt, die ihre Kinder nicht wohl
erziehen, wobei es aber auch gelegentlich heißen kann: „Von besonderen Fehlern
in der Kinderzucht nichts bemerkt". Auch Verächter des Gottesdienstes finden
sich gelegentlich. 1757: „Der zitierte Claus D.", welcher aber (1758) „ein simpelhafter
Tropf" sei. 1762 ist die Rede von einigen, die sich der Communion enthalten
. Der Ehestreit Martin B., Trinker, wird 1777 bis zur gnädigsten Herrschaft
vorgetragen, nachdem man noch 1775 gemeint hatte: „er habe sich in Ansehung
seines Volltrinkens gebessert". Freilich war man nicht nur redlich bemüht, das
Vorhandene zu bessern, sondern auch etwa kommenden Gefahren rechtzeitig
Einhalt zu gebieten. 1774 will Claus D., ein 63jähriger Bürger, dessen Vermögen
auf ca. 650 fl. geschätzt wird, eine Bürgerstochter von 38 Jahren heiraten, „welche
2 Bastarde und dabei lediglich nichts im Vermögen habe. Da also beide nur
Bettler zeugen würden, ... so glauben sie, daß diese Heirat nicht sollte gestattet
werden" (1777). Bis zum äußersten wehrte man sich, als Jerem. S., der ledige
Zimmermann, und seine Braut Appolonia E. von Blansingen heiraten wollten.
Denn „er ist weder als bürgerlich noch als hintersässisch hier angenommen. Er ist
der Gemeinde schon beträchtlich zur Last gefallen... Es ist vorauszusehen, wie er
in kurzer Zeit der Gemeinde noch mehr zur Last fallen wird. Auch könnte er sich
um so weniger hier eine Behausung erkaufen oder erbauen, da hier mehrere
Bürger sind, die keinen Platz erhalten können... Auch könne die bürgerliche Annahme
der Braut nicht ohne Widerwillen von der hiesigen Gemeinde angesehen
werden, da sie als eine Person, die schon das 3. uneheliche Kind gehabt habe, einen
üblen Ruf vor sich hergehen lasse. S. selber habe auch in Obereggenen ein uneheliches
Kind und könne seine desfalls angesetzte Strafe nicht bezahlen, da er auf
seinem Handwerk so viel als nichts zu arbeiten habe und durch andere Handarbeit
oder Taglöhnung sich zu ernähren außer Stande sei". Daß es auch sonst ehrbaren
Bürgern nicht immer leicht gefallen ist, sich in den Schranken der strengen Sittengesetze
zu bewegen, ersehen wir aus einem Vorfall des Jahres 1792. Auch in
Egringen war es bekannt, daß bei Beerdigungen und Trauerfällen im Hause jeder
Aufwand verboten und jede luxuriöse Mahlzeit untersagt war. Was taten die ehrsamen
Bürger? DerKirchenrat stellte 1792 fest: „Dem Geiste der Aufwandsgesetze
bei Leichenbegängnissen werde - wie mit Mißvergnügen festgestellt - dadurch
entgegengehandelt, daß in der Sterbestube sich 20-30 Personen einfinden, solange
der Tote noch im Hause ist, sich als Wächter gerieren und durch das empfangene
Essen und Trinken in dem Sterbehaus einen Aufwand und nicht selten ... eine
Störung der unter solchen Umständen anständigen Stille verursachen. Diesem
sowohl in religiöser als politischer Hinsicht unliebsamen Gebrauch gedenken wir
ferner nicht nachzusehen..." In der Tat, eine seltsame Art der Totenbewachung,
die dann aber auch sehr schnell ihr Ende gefunden haben dürfte. Freilich haben die
Kriegsläufe trotz aller Bemühungen immer wieder zerstörend auf die Sitte gewirkt
, so daß 1794 trotz aller Zuchtordnung sogar der Spezial in die allgemeine
Klage ausbricht: Die militärische Einquartierung hat in den meisten Orten viele
gute Ordnung aufgehalten. Es wird auch manche Entschuldigung daher genommen
, wenn auch die Kriegslasten an manchen Versäumnissen nicht schuld
waren. „Auch ists merklich genug, daß die Untertanen des Landes wie Kinder
sind. Je mehr man ihnen nachsieht, desto ungezogenener betragen sie sich, und es

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