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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
21.1959, Jahresband, Ortsgeschichte von Egringen.1959
Seite: 285
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1959/0287
1778 Beide Kirchenrüger: Sollen anzeigen, wo jemand in der Kirche ohne krank zu sein,
monatlich 2mal fehlt, oder sonst was Strafbares in der Kirch vorgeht, desgleichen wo
an Sonntagen nicht zu rechter Zeit Feierabend gemacht wird, oder etwas gegen die
Hochzeitsordnung verläuft. Widrigenfalls je 24 Stund Häuslein.
Martin B.: Weil er bei der Zensur geschworen: Gott soll ihn strafen! 24 krz.

1784 Matthes T.: Weil er am abgewichenen Neujahrstag in seinem Hause mit Karten
hat spielen lassen: 15 krz. Im Wiederholungsfalle: Anzeige ans Oberamt.
Jakob W.: Behält als Wirt ledige Burschen über die Zeit hinaus im Hause, welche
hernach auf der Gasse Unfug treiben. Vermahnt, im Wiederholungsfalle Strafe.

1786 Jakob W.: Weil er die vorlängst gegebene Warnung ohngeachtet, Leute bis über
2 Uhr des morgens im Hause behalten. Urteil: Bürgerhäusle von Mittag bis auf
den Abend.

1789 Berhard W., Johannes H.: Weil sie an der verflossenen Weihnacht zu spät in die
Beicht kamen: je 6 krz.

Jerg. M's Ww.: Weil sie die Barb. K., die als ein schlechter Mensch dem Müßiggang
nachzieht, ins Haus aufgenommen hat, obwohl es ihr bei Strafe schon verboten worden
war: mit dem Bürgerhäuslein bestraft.

1798 Jak. Fr. W.: Mit dem Bürgerhäuslein bestraft, weil er unter der Kirche Garn
geflochten.

Schreiner H.: Macht am Sonntag ohne Not Ohmet dürr und führt solches ohne
Anfrage beim Pfarramt oder den Vorgesetzten heim.

4 Väter: Wegen Versäumen der Schule. Sie entschuldigen ihre Kinder damit, daß
sie bei den Schweinen im Eckericht hätten hüten müssen. Es wurde ihnen bedeutet,
daß mutwillige Versäumnisse nicht ungestraft bleiben dürfen: Verwarnung.
Hans Jerg G. von Fischingen: Er hat während des Zusammenläutens vor dem
hiesigen Feld gepflügt. Da er sich weigert, vor der hiesigen Kirchenzensur sich zu
verantworten, wird desfalls beim Pfarramt in Schallbach Anzeige gemacht.
Der Jude von Fischingen: Hat am Sonntag nachmittags unter dem Gottesdienst
durch den hiesigen Ort Vieh geführt. Er wurde sogleich zu den Vorgesetzten geführt
und um 48 krz. gestraft.

1799 Ein Jude von Kirchen: Ist am Sonntag unter dem Frühgottesdienst hier durchgeritten
. Urteil: 24 krz.

Heinrich R. und Frau: Erscheinen vor der Zensur, weil sie schon geraume Zeit nicht
in die öffentl. Gottesdienste kamen, wegen ihres Rechtshandels, der vor der Regierung
liegt. Sie werden ernstlich angewiesen, die Gottesdienste wie vorher zu besuchen
und dadurch zu zeigen, daß sie kein böses Gewissen haben, sondern sich vor
der christl. Versammlung dürfen sehen lassen.

1800 Hans W5s Ww.: Bei Häusleinstraf hat sie ohne weiteren Aufschub ihren Sohn,
der immer noch bei ihr zu Hause ist, ein Handwerk erlernen zu lassen oder zu
einem Landmann als Knecht zu verdingen.

1803 4 Burschen: Haben vor Jak. Br.'s Haus nachts um 12.00 Uhr ein basquill abgesungen
, welches auf dessen Haus und besonders auf dessen Töchter verfertigt worden.
Der Verfasser desselben ist aber nicht ausfindig zu machen. Jeder: 6 Stund Häuslein.

1805 Jakob W. und Schwiegersohn S.: W., dem Trünke ergeben, klagt, daß er daheim
nicht über seinen eigenen selbst erzeugten Wein disponieren dürfe. Entscheidung:
S. soll den eigenen Wein des W. in Gewahrsam halten. Wenn er nichts auswärts
arbeitet, wo er üblicherweise ohnehin tägl. 3 Schoppen Wein erhält, soll er täglich
erhalten: im Sommer: 3 Schoppen, im Winter: 2 Schoppen, sonntags: außer dem
Tischwein: Geld zu V2 Maas Wein. „Das Mittag- wie Sonderessen habe er wie bisher
mit ihnen gemeinschaftlich." Seine Kleidung haben Tochter und Tochtermann
in einem ordentlichen und reinen Zustand zu unterhalten. Arbeite er in seinen
eigenen Reben, so sei das Essen für ihn aufzubewahren. Beide Teile zufrieden.

1806 Joh. Gg. R.'s Ww.: Trotz Mahnung vor mehreren Wochen hat sie ihre Schwester
mit ihrem erst einige Wochen alten Kinde bei strenger Kälte auf der Bühne des
Bockstalls wohnen lassen, anstatt in der Nebenstube, die sie ohnehin nicht brauchte.

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