Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
21.1959, Jahresband, Ortsgeschichte von Egringen.1959
Seite: 307
(PDF, 61 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1959/0309
hatte, mußte jetzt für teueres Geld gekauft werden. Auch machte sich damals
schon die Nähe der Schweizer Grenze bemerkbar und die Preise erschienen ihm
darum in unserer Grenzecke besonders hoch. Nach der Zehntablösung war das
Egringer Pfarreinkommen auf 740 fl. festgelegt worden - das Einkommen einer
kleinen Anfangspfarrei, das nach den damaligen Preisverhältnissen im Unterlande
einem solchen von ca. 600 fl. entsprach.

Überhaupt waren die Fragen um die Zehntablösung in seiner Amtszeit besonders
dringend geworden. Die früher vom Spital getätigten Baulasten am Pfarrhaus
und an einem Teil der Kirche waren mit der Abschaffung des Zehnten auf
die Herrschaft übergegangen, die auch die Gefälle einzog. Diese aber löste nun in
den vierziger Jahren ihrerseits wieder diese Baupflichten ab und übertrug sie den
jeweiligen Kirchengemeinden. Da diese praktisch mittellos waren, wurde ihnen
als Gegenleistung für die Übernahme der Baupflichten ein sogenanntes Ablösungskapital
zur Verfügung gestellt, das sich in Egringen mit Wirkung vom 17. 2. 1844
wie folgt zusammensetzte:

1. für Chor der Kirche, nebst Gestühl, Altar und Sakristei 1222 fl. 51 krz.

2. für Pfarrhaus mit sämtl. Zubehör wie Garten, Stallungen usw. 2399 fl. 7 krz.

insgesamt 3621 fl. 58 krz.

Dieses Kapital war in einem besonderen Fonds anzulegen. Dieser „Baufonds
für Kirche und Pfarrhaus zu Egringen" hat viele Jahre neben unserem „Almosenfonds
" bestanden und wurde am 1. 4. 1933 mit ihm zum „Evangelischen Kirchenfonds
" vereinigt.

Die Zeit Pfarrer Fernands trieb auf die Revolution 1848 hin. Nun mögen schon
1846 revolutionäre Gedanken, die dann zwei Jahre später offen ans Licht getreten
sind, in der Luft gelegen haben. Denn um dieser Ablösungskapitalien willen kam
es in Egringen zu einem Streit zwischen Kirchengemeinderat und Gemeinderat,
der auch Pfarrer Fernand persönlich nicht unberührt gelassen hat. Nach dem
Gesetz war für den neuen Fonds ein Rechner zu bestimmen, dessen Entlohnung
nicht aus dem Fonds selber genommen werden durfte. Sie war entweder aus der
Gemeindekasse zu entnehmen oder durch eine Umlage aufzubringen - und dessen
weigerten sich unsere Egringer und unter ihnen vor allem Bürgermeister Aberer.
Aber nicht nur das Gehalt, sondern auch die Person des neu zu bestimmenden
Rechners ward zum Zankapfel. Er war durch den Kirchengemeinderat zu bestimmen
, der im Oktober 1845 Joh. Gg. Schopferer mit diesem Amte betraute
und ihn vor dem Bezirksamt Lörrach im November 1845 vereidigen ließ. Bürgermeister
Aberer aber präsentierte nachträglich und ohne Fühlungnahme mit dem
Kirchengemeinderat Joh. Gg. Geitlinger als Rechner. Der ganze Streit fand seinen
Niederschlag im Bericht Pfarrer Fernands an das Bezirksamt, aus dem wir folgende,
für die damalige Zeit charakteristische Darlegungen entnehmen: „Bürgermeister
Aberer hätte nach seiner Aussage von Anfang an gerne den aus dem abgelösten
Zehnten neucreierten Kirchenfonds unter seiner Aufsicht und Verwaltung gehabt
. Der Kirchengemeinderat widersetzte sich pflichtgemäß diesem Ansinnen.
Dadurch erbittert suchte Bgmstr. Aberer seit mehr als einem halben Jahre nicht
nur einige Gemeinderäte für sich zu stimmen sondern auch eine gewissen Aufregung
in der sonst so friedlichen Gemeinde hervorzubringen... Hätte der Gemeinderat
oder vielmehr der Bürgermeister, wie es seine Pflicht gewesen wäre, die
Gemeindebürger über den wahren Inhalt des Gesetzes belehrt, es würde niemand
dem Antrag widersprochen haben, die unbedeutenden Kosten für die Verwaltung
des Kirchenbaufonds auf die Gemeindekasse zu übernehmen, da es der allgemeine
Wunsch ist, alle Umlagen so lange als möglich zu vermeiden... Die Kirchen-
gemeinderäte versuchten zwar, die Bürger über ihr ungesetzliches Verhalten auf-

20*

307


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1959/0309