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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1960-02/0035
auf den gleichen Platz außerhalb der Stadt bauen. Der Magistrat verweigerte
seine Zusage. Nun kann sich die gewesene Wittib nicht verkneifen, folgendes zu
schreiben: „Dem wirklichen Stadtschultheißen wurde erlaubet außer der Stadt
zu bauen, den doch keine Noth hiezu trieb: wie kränkend mußte es mir fallen,
wenn mir bedürftigen und verunglückten sollte eingebotten werden, an die
Stelle des weggerißenes Wohnhauses ein andres herzustellen." Der Magistrat
weist in seiner Stellungnahme darauf hin, daß diese „Supplicantin" gar nicht
arm sei, sondern von ihrer Mutter Bauplätze in der Stadt genug haben könne,
so groß, daß sich ein „herrschaftlicher Pallast" darauf aufführen ließe. Wenn die
Mutter den Platz nicht geben wolle, dann möge man sie eben richterlich dazu
zwingen. Um jeden Preis will die Stadt die öden Lücken innerhalb ihrer
Mauern ausfüllen. Hier hakt nun die Regierung mit ihrer Entscheidung ein.
Keineswegs darf von einem Zwang die Rede sein. Man soll versuchen, die Mutter
zur freiwilligen Herausgabe zu bewegen. „Solte jedoch aber dieser Zuspruch
fruchtlos seyn, so sehen Wir nicht ab, wie die Supplicantin, als eine Bürgerin
behindert werden möge, auch außer der Stadt, jedoch soviel möglich mit Beseitigung
künftiger Wassergefahr, ihre zerstörte Wohnung anwiederum herzustellen
."

Zwei Aktenstücke nur und eine Welt im Kleinen. Wie kunstvoll versucht
der Bürger, die Behörde ein wenig hinters Licht zu führen. Das geschieht so
überzeugungsfest, daß er am Ende selbst daran glaubt. Schon wird daraus eine
„biedere Gerechtigkeit", vorgebracht im Brustton des Ehrenmannes. Auf der
andern Seite steht die untere Behörde. Sie betrachtet den Fall mit andern Augen.
Sie zerreißt den Schleier menschlichen Selbstbetrugs. Hoffen wir, daß sie nicht
ihrerseits mit der sachlichen Betrachtungsweise, durch ihre Autorität gestützt,
persönliche Belange vermischt, indem sie vorgibt, nur das gemeine Wohl der
Stadt über das Wohl des einzelnen Bürgers zu stellen. Die oberste Behörde, von
der man aus einer unnahbaren Hochwohlgeborenheit heraus ein diktatorisches
Urteil erwarten würde, versucht vielmehr so unparteiisch und gerecht als mög<-
lich zu sein und stellt sich zuerst auf die Seite des Schwächeren und will ihre
Entscheidung nur aus genauer Kenntnis des Sachverhalts treffen.

Der Mensch steht im Mittelpunkt. Er ist noch keine bloße Nummer geworden
. Nicht der Buchstabe herrscht über ihn und verschafft dem Urteilenden
eine anonyme Rückendeckung. Wir hören kein Knirschen mahlenden Räderwerks
, sondern sehen Spiel und Gegenspiel freier Persönlichkeiten.

Das ist es, was uns dieses Aktenbündel mit einem Lächeln und einem Gefühl
der Befriedigung aus der Hand legen läßt.

Quelle: Generallandesarchiv. Spezialakten Neuenburg, Bausache Abt. 229/72782

Die Klopfsäge klopft noch immer

Von Paula Hollenweger von Feldberg bei Müllheim

Verborgen in einem einsamen Tal des Hochschwarzwaldes, nahe bei Schönau
im hinteren Wiesental, steht heute noch eine alte Klopfsäge. Die frühe Besiede-
lung des hinteren Wiesentals, des oberen Münstertals und des Schauinslandgebietes
wird auf den Bergbau zurückgeführt, der einst hier betrieben wurde.
Bergwerksstädte wie Schönau, Todtnau, Münster und Freiburg waren im 12.

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