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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
23.1961, Heft 1, Müllheim Baden.1961
Seite: 67
(PDF, 52 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1961-01/0069
Gottesdienstordnung unter Gewährung der bisherigen Form nach dem Willen
der Gemeinde. Viel stärker war die Erregung wegen der „Ubereinkunft" mit
der römischen Kurie, die als „Konkordat" erschien. Der Streit nahm leidenschaftliche
Formen an. Der Friede zwischen den Konfessionen war bedroht. Die
zweite Kammer forderte 1860 die Ablehnung der Forderungen der Kurie. Aber
hinter dem Rücken des Großherzogs wies ein Minister die Amtsvorstände an,
wonach die Regierung gewillt sei, die „Übereinkunft" zum Vollzug zu bringen.

Als diese Ungeheuerlichkeit herauskam, wurden der Minister und sein Helfer
entlassen.

Ihre Nachfolger waren Geheimrat Stabel und Professor Lamey. Finanzminister
wurde Vogelmann. Jetzt wurden die Rechte des Staates festgesetzt: für das
Unterrichtswesen, für gewisse Bedingungen zur Zulassung für Kirchenämter,
für gemeinsame Verwaltung des kirchlichen Vermögens, für das Verbot der
Einführung religiöser Orden ohne Staatsgenehmigung. Der Streit mit der Kirche
wurde gestillt mit der Errichtung und Besetzung des Katholischen Stiftungsrates
(1862). Der ev. Oberkirchenrat wurde eine reine Kirchenbehörde; ihr
Verfassungsentwurf hatte den Gemeindegrundsatz auszuführen. Die General -
synode wurde eingesetzt.

Baden wird das „Musterländle"

Als am 1. Mai 1861 der Freiherr Franz von Roggenbach zum
Präsidenten des Ministeriums des Großherzoglichen Hauses und des Auswärtigen
ernannt worden war, kam eine lebhafte Bewegung in alle diesem Ministerium
zustehenden Angelegenheiten. Baden war in Frankfurt und Wien vertreten und
erfuhr so, wie die Fäden der Politik liefen. Der Großherzog strebte nach dem
Staatenbund mit Preußen und Österreich, aber unter Preußens Führung. Die
beiden Kammern waren mit ihrem Fürsten eines Sinnes. Dem Versuch Österreichs
, eine gebietende Stellung in Deutschland zu verewigen, trat König Wilhelm
entgegen, und sein Minister von Bismarck gab eine unzweideutige
Antwort. Die klare Stellung des badischen Großherzogs fand in vielen deutschen
Staaten ein lebhaftes Echo.

Im Innern fielen die Fesseln im Gewerbeleben; 1862 wurden die Zünfte
aufgehoben. Ihr Vermögen fiel zum Teil dem Spital zu, zum andern der
1866 gegründeten Gewerbeschule. Die Landwirtschaftliche Winterschule, Feuerwehr
, Turnverein und Musikverein entstanden in diesen Jahren.

In der schleswig-holsteinischen Frage trat Baden dafür ein,
daß dem Herzog von Augustenburg als dem legitimen Erben das Herzogtum
übertragen werde. Preußen lehnte ab. Um dem dänischen Ausdehnungsdrang,
der nicht nur Schleswig, sondern auch Holstein und die Elbemüdung sich einverleiben
wollte, entgegenzutreten, marschierten preußische und österreichische
Truppen in die Halbinsel ein und zerschlugen die dänischen Armeeteile. Schleswig
und Holstein wurden frei; Preußen erhielt zur Verwaltung Schleswig, Österreich
Holstein. Diese Lösung widersprach dem Rechtsgefühl Roggenbachs; er
nahm seine Entlassung als Minister, blieb aber immerhin noch Abgeordneter
der zweiten Kammer.

1862 wurde die Amnestie für die Schuldigen und Anhänger der Bewegung
der Revolutionsjahre ausgesprochen. Unter der freisinnigen Gesetzgebung
erhielt 1864 Müllheim ein Amtsgericht. Der gewachsenen Bedeutung
der Stadt entsprach 1867 der Bau eines neuen Rathauses.

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