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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
23.1961, Heft 1, Müllheim Baden.1961
Seite: 98
(PDF, 52 MB)
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rads, wissen wir, daß Lutold 1380 Ritter wurde; 1384 hat er Zinsen auf der Herrschaft
Badenweiler. 1386 fiel er bei Sempach im österreichischen Heere. Unter den
Toten dieser Schlacht finden wir auch einen Cuntz von Müllheim und einen Albert
von Müllheim.

Lutolds Gattin Anna war eine geborene von Müllheim, aber aus dem großen
Straßburger Geschlecht gleichen Namens. Ihr Vater war Burggraf von Straßburg;
ihr Siegel zeigt 1401 im gerandeten Schild die Rose. Anna ward schon 1393 wieder
vermählt mit Hans Bertold von Neuenfels, Vogt in Badenweiler. Kinder des Lutold
sind Hans und Agnes von Müllheim. Agnes heiratete Rudolf Erhard von Neuenfels;
sie starb 1452, das Grabmal in der Kirche zu Müllheim erinnert an sie. Eine weitere
Tochter Lutolds war die Nonne Minnalina in Sitzenkirch. Und schließlich noch Else,
die den Junker Krebs zu Müllheim heiratete, an dessen Geschlecht nachmals das
Wappen derer von Müllheim fiel.

Am Beispiel Lutolds sehen wir den Aufstieg des Geschlechts zum Ritterstand.
Wir sehen aber auch die enge Verbindung der einzelnen Geschlechter untereinander.
Jener Graf Conrad von Freiburg gehört zu der Familie der Zähringer bzw. ihrer
Nachfolger, der Grafen von Urach, die in der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts
die Burg bauten, nach der sich das Geschlecht in der Folgezeit nannte, und die gegen
Ende desselben Jahrhunderts eine zweite größere Burg bauten, zu deren Füßen sie
die Stadt Freiburg gründeten.

Wenn in der Überschrift von den Anfängen der Gemeinde die Rede ist, muß
dazu noch ein kurzes Wort angefügt werden. Seit wann gab es Gemeinden? Man
nimmt für die ältere Zeit Nutzungsverbände an, d. h. die einzelnen Markgenossen
regeln die gemeinsame Nutzung innerhalb ihrer Mark. Streitigkeiten werden durch
den Zentenar oder den Grafen geregelt. K. S. Bader macht einen Unterschied zwischen
der Dorfgemeinschaft, die keine hoheitsrechtliche Aufgaben besaß, und der
Dorfgemeinde, die als „genossenschaftlicher Verband erscheint, der in die Verwaltungsorganisation
des Gesamtwesens eingeordnet ist und bestimmte, wenn auch nur
niedere hoheitliche Funktionen ausübt". Er spricht weiter vom „Umwandlungsprozeß
, den die Dorfgenossenschaft als bloß privatrechtlicher Verband im hohen Mittelalter
mitgemacht und der aus ihr die Dorfgemeinde geschaffen hat."11

C. H. Baer kommt zu dem Schluß, daß sich aus den Eigenkirchen der Grundherren
, die erstmals auf dem Konzil von Agde 506 von den öffentlichen (Bischofs-)
Kirchen unterschieden werden, im 8. Jahrhundert die Pfarrkirchen und sehr wahrscheinlich
in der Mitte des 9. Jahrhunderts die Pfarrgemeinden entwickelten. In
der zweiten Hälfte des 8. Jahrhunderts statuierte die karolingische Gesetzgebung
die Pfarrkirchen als alleinberechtigt zum Empfang der Zehnten, was die Grundherren
veranlaßte, ihre Eigenkirchen mit Pfarrechten ausstatten zu lassen. Ludwig
der Fromme sicherte auch allen Kirchenneugründungen das Zehntrecht zu, was eine
genaue Abgrenzung der den einzelnen Kirchen zehntpflichtigen Gläubigen nötig
machte, und so den räumlichen Begriff der Pfarrei entstehen ließ.12

Schließlich sei noch darauf hingewiesen, daß die Orte auf -ingen und -heim
allgemein als die älteren angesehen werden. Noch im späten 6. Jahrhundert beginnt
die zweite Phase der Dorfgründungen, der sogenannte Landesausbau, und zwar in
den Weinbaugebieten der Vorbergzone. Diese Phase ist gekennzeichnet durch die
Orte auf weiler und -weiher. Wir dürfen deshalb bestimmt annehmen, daß nicht
nur einzelne Menschen, sondern eine geschlossene Siedelung vor dem Jahre der ersten
urkundlichen Erwähnung hier bestand.

n) K. S. Bader „Entstehung und Bedeutung der oberdeutschen Dorfgemeinde". Zeitschrift

für württembergische Landesgeschichte I (1937), S. 276.
12) C. H. Baer „Die Kunstdenkmäler des Kantons Basel-Stadt" Band III, Erster Teil:

St. Alban bis Kartause. Basel, 1941, S. 5.

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