Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
23.1961, Heft 1, Müllheim Baden.1961
Seite: 100
(PDF, 52 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1961-01/0102
terhandlungen mit Vertretern der französischen Revolutionsregierung, dann als
Gesandter des Markgrafen Karl Friedrich am Hofe zu Paris vorbereitet hatte und
seine Vorgänger nach der Säkularisation und Mediatisierung vor allem durch Errichtung
von Provinz-, Kreis- und Bezirksbehörden in Angriff nahmen, führte er nun
mit dem Organisationsedikt vom 26. Oktober 1809 fort - allerdings im Schatten
des inzwischen von Staatsrat Brauer für Baden bearbeiteten Gesetzbuch, dem „Code
Napoleon". Der Direktor des Wiesenkreises in Lörrach war Herr von Kalm, der
oberste Beamte der Herrschaft Badenweiler Oberamtmann Maier.

Seitdem deren Verwaltungssitz infolge Zerstörung der Burg nach Müllheim
verlegt worden war, entwickelte sich dies uralte Rebdorf bei der Größe seiner
fruchtbaren Gemarkung und dem unermüdlichen Fleiß seiner Bürgerschaft zu einem
ansehnlichen Gemeinwesen. Die beiden Ortsteile Ober- und Untermüllheim wuchsen
recht bald zu einem langgestreckten Straßendorf zusammen, und stattliche fränkische
Hofanlagen bestimmten sein ländliches Gesicht. Durch immer stärker werdenden
Zustrom von Beamten und Angestellten sowie von Handwerkern und Geschäftsleuten
stieg die Einwohnerzahl bis zur Jahrhundertwende auf 1700. Davon besaßen
300 die Bürgerrechte. Das Ortsgericht bestand aus Vogt, Stabhalter und sechs Richtern
. Bei den unglückseligen Folgen, welche die Französische Revolution für unser
Grenzgebiet brachte, war ihre Arbeit keine leichte.

Um so freudiger für sie war die Überraschung, als in den Februartagen des Jahres
1810 folgendes von der Großh. Regierung des Oberrheins in Freiburg an das
Oberamt Badenweiler in Müllheim gerichtete Schreiben bekannt wurde:

„Seine Königl. Hoheit haben inhaltlich eines Erlasses aus dem Großh. Ministerium
des Innern am 27. Jenner 1810 — Nr. 509 - den bisherigen Marktflecken
Müllheim zur Stadt gnädigst zu erheben geruht.

Da der Stadtrat in diesem Ort nun nach dem in der Beilage B der Organisationsresolution
vom 26. Oktobris 1. J. aufgestellten Grundsätzen organisiert werden
soll, so ist binnen vier Wochen an Behörde Bericht zu erstatten, wie die Vermögensumstände
der Gemeinde nach der jüngsten Rechnung sich dargestellt haben, wie und
mit wieviel Mitgliedern der neue Stadtrat bestellt werden soll, wie gegenwärtig
das dortige Ortsgericht besetzt und besoldet sei, welche Individuen aus demselben
zum neuen Stadtrat und mit welchen Bestimmungen und Gehälter genommen werden
könnten."

Um die Vermögensumstände der Gemeinde genau festzustellen und die Vorbereitungen
zur Konstituierung ihres zukünftigen Magistrats zu treffen, wurden
nach Ablauf von zwei Wochen von Oberamtmann Maier die „Vorgesetzten" von
hier und dem alten Markgrafenstädtchen Sulzburg einbestellt mit dem besonderen
Ersuchen an die letzteren, ihre vorjährige Gemeinderechnung mitzubringen, damit
aus deren Status ein Beispiel genommen werden könne. Auf Grund der Ergebnisse
dieser Vorbesprechungen erfolgte ein ausführlicher Bericht an Herrn von Kalm,
dem Direktor des Wiesenkreises in Lörrach. Zu dem vom Gemeindeschaffner aufgestellten
und vom Vogt dem Bericht beigelegten Auszug der Jahresabrechnung
unserer Gemeinde wird jedoch vom Amtsrevisor ergänzend vermerkt, daß diese noch
mehrere Häuser und Güter, insbesondere Waldungen von hohem Wert besitze, die
in dem Auszug nicht unter das Aktivvermögen genommen worden seien, weshalb
sich dieses gegenüber dem Schuldenstand sehr beträchtlich vermehre. Auch seien die
angeführten Schulden fast nur solche, die bei der Auszahlung der französischen
Kontributionen durch die Stadtkasse gemacht worden sind und dieser daher von den
einzelnen Bürgern ersetzt werden müßten.

Was die personellen Angelegenheiten betrifft, bittet das Oberamt, insbesondere
Vogt Karl Willin, der ein ausgezeichneter, eifriger und tätiger Vorgesetzter sei,
ebenso seine bisherigen Mitarbeiter - Stabhalter, Schaffner, Waisenrichter, Wald-

100


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1961-01/0102