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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
23.1961, Heft 1, Müllheim Baden.1961
Seite: 101
(PDF, 52 MB)
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und Marktmeister sowie Präzeptor Sütterlin als Gerichtsschreiber - gegen ihre bisherige
Besoldung und Holzzuteilung in ihren Ämtern auch im zukünftigen Stadtrat
zu belassen.

Unterm 22. Marz 1810 wurde daraufhin von Lörrach folgende Ausführungsbestimmungen
bekannt gegeben:

„Die Stadtorganisation von Müllheim muß genau nach den höchsten Regie-
rungs-Organisationsvorschriften eingerichtet werden.

1) Der Stadtmagistrat soll aus einem Bürgermeister und sieben Ratsgliedern
bestehen.

2) Auf das Zeugnis des Oberamts wird gestattet, daß der bisherige Vogt Willin
als Bürgermeister hiermit zu diesem Amt bestätigt werde.

3) Hingegen müssen die aufgestellten sieben Ratsglieder neu gewählt werden.
Daher erhält das Oberamt die Weisung, vorerst außer dem Bürgermeister zwölf
der angesehensten Bürger der Stadt zu ernennen, welche die Wahl der sieben Ratsglieder
vornehmen sollen, die das Oberamt dann in ihren Ämtern zu bestätigen
habe.

4) Unter diesen ist ein besonderer Stadtrechner zu wählen und solchem ein
anderes Mitglied als Kontrolleur beizugeben.

5) Die Ernennung von zwei Waisenrichtern ist der Regierungsorganisation entgegen
. Es kann jedoch aus den Ratsgliedern ein besonderer Waisenrichter gewählt
werden.

Das Protokoll über diese auf vorstehende Art vorzunehmenden Besetzungen ist
binnen vier Wochen hierher mit Bericht einzusenden..."

Aus der stattlichen Anzahl der Bürger bestimmte das Oberamt zunächst die
Altvögte Friedrich Willin, Nikolaus, Fritz und Joh. Jak. Blankenborn, die drei
Müller Frick, Gmelin und Joh. Willin, die Kaufleute Hoyer und Wechsler, Stubenwirt
Kraus, Ochsenwirt Engler und Apotheker Vulpius. Zusammen mit dem bisherigen
Vogt Joh. Jak. Willin wurden sie auf 12. April vorgeladen. Nach Bekanntgabe
, daß dieser vom Wiesenkreisdirektorium als Bürgermeister der Stadt bestätigt
worden sei, schritt man zur Wahl seiner Mitarbeiter. Dabei fielen die allermeisten
der abgegebenen Stimmen auf die Männer seines ehemaligen Ortsgerichtes. Wie der
Kaufmann Wilh. Ph. Fecht, der auf Vorschlag des Bürgermeisters einstimmig als
achtes Mitglied gewählt wurde, erhielten auch sie von Oberamtmann Maier die Bestätigung
für ihr Amt ausgesprochen.

Auch bei der nun folgenden Verteilung der Ämter gab es nur insoweit Veränderungen
als diese durch die behördlichen Bestimmungen unbedingt verlangt wurden.
Somit zeigte das erste Müllheimer Stadtparlament folgendes Bild:

K. Willin, Bürgermeister,

M. Wolleb, Bürgermeisterstellvertreter,

J. Dorn, Stadtrechner,

J. Heidenreich, Stadtkassenkontrolleur,

J. Kallmann, Waisenrichter,

Ph. J. Engler, Wald- und Baumeister,

N. Blankenborn, Marktmeister,

Kleinere Ämter bekleideten die Stadträte Frick und Fecht.

Im weiteren Verlauf dieser Tagung wurden noch die allgemeine Besoldungsordnung
bekannt gegeben. Nach dieser sollen außer den Gebühren für Verrichtungen
im Dienste der Stadt erhalten:

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