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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
23.1961, Heft 1, Müllheim Baden.1961
Seite: 132
(PDF, 52 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1961-01/0134
Die Koger-Mühle

Uber die Koger-Mühle schreibt der Chronist Sievert: „Die Mühle am Hachberg,
wo der Weg zum Schneckenbrunnen geht, wird zuerst im Seelbuch erwähnt, und als
deren Besitzer der Müller Henny Süeny oder Soene genannt, noch 1513; aus demselben
Jahr lautet eine Notiz im Neuenburger Präsenz-Urbar: eine Halde am Hachberg
„bie der niedersten müelen". Wäre damit diese Mühle gemeint, so ließ sich daraus
die erst spätere Entstehung der jetzigen untersten Mühle (Kaiser-Mühle) schließen
. Im Verlauf jenes Jahrhunderts gelangte die Mühle in den Besitz der Familie
Fürst, in deren Zeit 1599 der Schiedsspruch wegen der Deichhöhe erfolgte, worüber
die Urkunde noch im Hause aufbewahrt wird. Es handelte sich um Beilegung von
Mißhelligkeiten zwischen Sebastian Meder, dem Besitzer der „Rosenburg" und dem
Müller Bartlin Fürst wegen Wasserschadens. 1619 ist Besitzer Pfarrer Prätorius von

Holzen, zuvor Diaconus in Müllheim, ein Tochtermann Fürsts. Die Gebäude waren
damals sehr baufällig. Nach dem Dreißigjährigen Krieg findet sich die Mühle im
Besitz von Jakob Thommen, nach ihm von Mathias Gerber, Stabhalter Michael Engler
und dessen Töchtern. Den Neubau der Mühle unternahm Englers Enkel, des
Mattenmüllers Sohn Johann Chr. Willin, und bei seiner Familie blieb die Mühle
bis sie an Joh. Martin Koger, seit 1813 Johannes Willins Tochtermann, fiel. Dieser
ließ verschiedene Verbesserungen ausführen; insbesondere wurde 1867 ein drittes
Rad angelegt zum Betrieb einer Dreschmaschine.

Auch unter Johann Willin gab es einen Prozeß mit den Besitzern der „Rosenburg
", „wegen des Mühlenbachs und dem Auf- und Niederfahren desselben". Davon
lesen wir in einem Brief (die Originalkopie befindet sich in Händen von Frau
Muser-Ott in Müllheim), den der Müller Johann Willin am 15. September 1798 an
den Markgrafen richtete mit der Bitte um „untertänigste und gnädigste Erlaubnis,
die Schwelle des Wassereinlaufs oberhalb seiner Radstube um zwei bis drei Schuh
oder überhaupt um soviel erhöhen zu dürfen, als es der Fall des Mühlenbachs, von
dem Vereinigungspunkt mit dem Dorfbach an zu rechnen, gestattet." Anscheinend
muß es auch damals manchmal eine Wassersnot gegeben haben, denn in der Begrün-

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