Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
23.1961, Heft 1, Müllheim Baden.1961
Seite: 141
(PDF, 52 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1961-01/0143
neun Uhr abends kam noch der Metzger Kohlenbach von Müllheim zu Blankenborn
mit der Weisung, jener solle morgens sein Pferd zur Verfügung von Struve
stellen. Später kamen andere, die weitere vier Pferde verlangten und auch erhielten.
(Blankenborn bekam nachher die Tiere alle zurück.) Ähnlich erging es den Landwirten
Nikolaus Blankenborn und Adolf Blankenhorn-Löffler, die ebenfalls ihre
Waffen herausgeben und je 1000 fl. zahlen mußten. Letzterer erzählte nachher vor
dem Freiburger Schwurgericht, bei dem er „höhnisch gegen die Angeklagten gewendet
sprach und den Ausdruck der Leidenschaftlichkeit und der Verachtung zur
Schau trug: Freischärler forderten meine Waffen am 23. September und nahmen
mir drei Gewehre, zwei Säbel, ein Terzerol und eine Jagdtasche. Ich ging aufs
Hauptquartier, um mich von der unter Androhung des Standrechts angekündigten
Verbindlichkeit des Mitziehens zu befreien. Herr Struve sagte, nachdem ich alle
möglichen Gründe vergebens angeführt hatte, ich könnte mich auf eine andere Weise
an diesem großen patriotischen Unternehmen beteiligen. Als ich sah, daß die Sache
auf Geld hinauslief, bot ich 200 fl. an, und da dies nicht zureichte, noch 200 fl.,
so daß ich 400 fl. für Urlaub zahlte und dafür Bescheinigung erhielt. Morgens wurde
ich vor die provisorische Regierung geladen. Man wies mich an den Generalkommissär
Blind, den Bruder der Frau Struve. Ich suchte lange herum nach diesem
Generalkommissär. Endlich entdeckte ich einen jungen Burschen in der Bluse, und
das war der Herr Generalkommissär Blind. Er sagte mir: Ihre Brüder und Vettern
haben jeder 1000 fl. bezahlt, Sie müssen deshalb noch 600 fl. nachbezahlen. Ich
zahlte nach und erhielt den Urlaub."

Auf den Quittungen hieß es, das Geld sei aus „patriotischer Gesinnung" gegeben.

Die Mutter Reinhard Blankenborns mußte sogar für ihren abwesenden Sohn
1000 Gulden zahlen. - Beim Karfeewirt Georg Kramer wurde überdies auf Rechnung
des Abg. Blankenborn ein Mittagessen nebst Wein für die provisorische Regierung
(10 Mann) bestellt und auch bezahlt. Kaffeewirt Kramer mußte dafür, daß er
„wegen körperlicher und geschäftlicher Verhältnisse" vom Wehrdienst befreit wurde,
50 fl. zahlen, desgleichen der Landwirt Jeremias Bähr für seinen übelhörenden Sohn.

Am Morgen des 24. September, einem Sonntag, setzte sich die gesamte republikanische
Heeresmasse auf der Straße nach Freiburg in Bewegung. Die Freischaren
waren in drei Bataillone eingeteilt und zählten etwa4000Mann. Die schwarz-
gold umränderten roten Fahnen, die anstelle der schwarzrot-goldenen des Hecker-
Zuges getreten waren, wehten lustig im Winde. Die Krieger waren mannigfaltig
geschmückt mit Bändern, grünen Reisern und besonders mit roten Binden an dem
linken Arm. Frau Struve folgte in der mit vier Pferden bespannten Blankenhorn-
schen Chaise. Die Kutsche war zurückgeschlagen, und so sah man hinter der Dame
einen entblößten Degen mit goldenem Griff - wie ihn die großherzoglichen Zivilbeamten
tragen - neben ihr im Seitentäschchen halb versteckt zwei Pistolen, und
auf der anderen Seite saß ihre Kammerjungfer, ein hübsches Mädchen aus Lörrach.
Madame Struve war ganz in schwarzen Atlas eingehüllt, und ein elegantes Strohhütchen
mit langem weißen zurückgeschlagenen Schleier, sowie ihre Frisur ä la
Heloise war von reizender Wirkung. Ihre zierliche Hand in weißen Glacehandschuhen
hielt ein in Gold gefaßtes Augenglas, und zurückgelehnt in den Wagen
lorgnettierte sie die zusammenströmende Menschenmenge.

Nach dem Grundsatz des Preußenkönigs Friedrich Wilhelm IV. „Gegen Demokraten
helfen nur Soldaten" - die Revolutionäre hatten demgegenüber das Sprüchlein
gebildet: „Fürstenwut erstickt nur Blut" - hatte der General Hoff mann in
Freiburg zusammengerafft, was an Truppen vorhanden war und marschierte damit
gegen die Struvesche Schar. In Staufen kam es zum Gefecht, in
dem die Revolutionäre vollständig geschlagen wurden.

141


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1961-01/0143