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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
23.1961, Heft 1, Müllheim Baden.1961
Seite: 187
(PDF, 52 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1961-01/0189
Die Akten des Großh. Finanzministeriums beweisen, daß man schon früher die
Überzeugung hatte, daß Hofrat Wild für seine Bemühungen belohnt zu werden
verdiene. Sie beweisen, daß ihm dies auch zugesichiert worden ist, und wir zweifeln
nicht, daß sie ihm schon früher zuteil geworden sein würde, wenn nicht der öftere
Wechsel der dirigierenden Personen und die hohe Bescheidenheit des Hofrats Wild,
der als ein Mann von wahrem Verdienst das Supplizieren scheut, gleich stark dahin
gewirkt hätten, die frühere Zusicherung wohl nicht ganz zu vergessen, doch zu
verschieben.

Wir müssen uns begnügen, diesen Gegenstand zur Sprache gebracht und dadurch
eine Pflicht erfüllt zu haben, die wir den Verdiensten des Hofrats Wild schuldig zu
sein glauben."

Geboren ist Michael Friedr. Wild am 8. Februar 1747 in Durlach als Sohn des
dortigen Obervogtes Adam Wild. Seine Mutter Dorothea, geb. Unland, war die
Großtante des Dichters. Nach seinem Studium der Mathematik, Geodäsie und
Astronomie war er als Professor am PfefTelschen Institut in Colmar tätig. Schon als
solcher stand er dem Freundeskreis um den Literaturprofessor Jakobi in Freiburg
nahe, dem auch Persönlichkeiten des badischen Oberlandes, wie Pfarrer Schmidt
aus Hügelheim und Frh. v. Ittner, der letzte Ordenskanzler des Johanniterfürsten-
tums in Heitersheim, angehörten. Dies mag mit der Grund gewesen sein, warum er
sich nach seiner Ausweisung aus Colmar im Jahre 1792 hier in Müllheim eine neue
Heimat suchte. Von Oberamtmann Groß warmherzig unterstützt, nahm er 1802 die
Verbindung mit einer Kommission auf, welche durch ein Dekret des Markgrafen
Karl Friedrich vom 6. Jenner 1802 beauftragt wurde, die Vorbereitungen für die
Einführung des allgemeinen Maßes und die Festlegung der Meeresreduktionstabellen
zu treffen. Zu den Mitarbeitern zählte auch Oberst Tulla. Teils zu Pferd, bei
großen Strecken mit dem Wägelchen und ohne Bediente, oft mit Instrumenten und
Werkzeugen im Gewicht bis zu 80 Pfund, untersuchte Wild zunächst in den verschiedenen
ehemaligen Territorien der oberrheinischen, nach weiteren Dekreten
von 1808 und 1809 auch der mittel- und niederrheinischen „Provinzen", mithin
im ganzen Großherzogtum Baden, die verschiedenen Maße. Anfang 1810 waren
die Vorarbeiten abgeschlossen. Ein Jahr darauf wurde die einheitliche Maß- und
Gewichtsordnung in ganz Baden eingeführt.

Großherzcg Karl sprach ihm am 9. März 1812 sein höchstes Wohlwollen aus,
ernannte ihn zum Geheimen Hofrat, verlieh ihm den Zähringer Löwenorden und
gewährte ihm eine Jahrespension von 1000 Gulden. Für einen Teil seiner persönlichen
Auslagen wurde er mit 50 Rheingold-Dukaten honoriert.

Für den 65jährigen war aber damit seine Lebensarbeit noch nicht abgeschlossen.
Die von ihm im Laufe der Jahre gesammelten Erkenntnisse und Erfahrungen gab er
seinen Zeitgenossen und nicht zuletzt der Fachwelt in fünf Schriften bekannt. Dies
sind:

„Anleitung zur Dezimalrechnung", Karlsruhe, 1812

„Über allgemeines Maß und Gewicht", Karlsruhe, 1815

„Einteilung und Benennung der kleineren Gewichte", Karlsruhe, 1816

„ABC der Bruchrechnung", Freiburg, 1818

„Höhen vieler Orte und Berge", Freiburg, 1831.

Für seine Mitbürger in Müllheim ließ er in einem der oberen Räume des ältesten
städtischen Rathauses, der heutigen „Schole", die über dem Klemmbach am
Marktplatz erbaut ist, eine Gedenktafel anbringen. Ihre untere Hälfte stellt die
verschiedenen badischen Maße dar. Darüber sind folgende Worte eingemeißelt:

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