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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1962-02/0010
her alle zwei Jahre gewechselt worden sei. Da sich aber auf die kurze Zeit
hin keiner richtig auf das Wirten einlassen würde und auch die Raumverhältnisse
der anderen Beständer zum Betrieb einer Wirtschaft zu beschränkt seien,
lasse es sich nicht anders erwarten, als daß „jederzeit eine sehr mangelbare Bewirtung
sein müsse". Der Bedeutung des Platzes als Straßenkreuzungspunkt entsprechend
und da der nächste Ort mit Übernachtungsgelegenheit zwei Stunden
entfernt sei, würde sich ein ordentlich geführtes Wirtshaus schon rentieren. Auch
das Oberforstamt zeigt Interesse daran, da es gezwungen ist, von Zeit zu Zeit
auf der Sirnitz zu übernachten.

Das Oberamt stellt sich positiv zu diesem Antrag des Christian Kiefer und
empfiehlt, das Gesuch der anderen Erblehenmeier auf Beibehaltung der bisherigen
Wechselwirtschaft zurückzuweisen, da keinerlei Anhaltspunkte hinsichtlich
der Wirtschaftstreibung auf der Sirnitz in den Akten zu finden seien. Man halte
es für günstiger, wenn die Wirtschaft nur von einer Person geführt werde. Eine
Nachforschung über die frühere Handhabung der Wirtschaftsberechtigung reicht
nur bis 1765 zurück und stellt fest: „Weder die bey denen Acta befindlichen
von Zeit zu Zeit erneuerten Bestandsbriefe, noch der anno 1783 ausgestellte
Erblehenbrief berühren nur das mindeste von einem mit dem (Sirnitz-)Guth
verbundenen Recht zur Treibung einer Wirthschaft, viel weniger aber von einer
dieserwegen bestimmten jährlichen Ohmgeldsabgabe." Die Herrschaft könne also
je nachdem die Wirtschaft auf der Sirnitz treiben lassen oder einstellen und
auch das Ohmgeld nach Belieben festsetzen. Sehr gründlich hat man also nicht
nachgeforscht, denn wie oben festgestellt, ist 1733 und in späteren Jahren wiederholt
der Wirtschaftsbetrieb als in den Pachtzins inbegriffen aufgeführt worden.
Nach langem Hin und Her wird am 12. Dezember 1807 der Beschluß gefaßt,
die Schildgerechtigkeit an Christian Kiefer zu geben und die Wechselwirtschaft
einzustellen. Bei dieser Gelegenheit wird auch erstmals ein Name für die Wirtschaft
genannt: „Gasthaus zum Hirschen".

Der Widerstand der sich benachteiligt fühlenden anderen Lehenmeier setzt
sofort wieder ein. Sie kehren ihr Bürgerrecht auf der Sirnitz heraus, während
der neue Wirt Christian Kiefer nur Hintersaß sei. Pfarrer Jeremias Gmelin von
Badenweiler und die Vorgesetzten der Vogtei stehen auf der Seite der Renitenten,
nehmen Mißgunst und Gewinnsucht als die Ursachen des Kiefer'schen Gesuches
an und sehen die Eintracht auf der Sirnitz gefährdet. In seiner Stellungnahme
weist das Oberamt darauf hin, daß der Einspruch der fünf Erblehenmeier nichts
Neues bringe. Das Gesuch enthalte sogar einige unrichtige Redensarten, „wozu
auch der Pfarrer Gmelin von Badenweiler, den übrigens die Sache gar nichts
angeht, wie gewöhnlich in beleidigenden Ausdrücken seinen Senf gegeben hat."
Das Oberamt nimmt sich wahrlich kein Blatt vor den Mund! Die Ausdrucksweise
„wie gewöhnlich" läßt darauf schließen, daß der Geistliche von Badenweiler
damit nicht zum ersten Male seine Befugnisse überschritten haben muß.

Christian Kiefer bekommt seinen „Tavernbrief zum Hirschen" auf Lebenszeit
— „ad dies vitae" — ausgestellt und soll 20 Gulden Ohmgeld bezahlen.
Als er an Georgi 1808 den Betrieb aufnehmen will, hat der Wechselwirt Schick,
der gerade „in der Kehre" ist, noch soviel Weinvorrat, daß er um eine einjährige
Verlängerung seiner fragwürdigen Berechtigung bittet. In Wirklichkeit
denkt er nicht daran, aufzuhören, denn vier Wochen später beklagt sich Kiefer,
Schick sei wieder ins Weinland gefahren und der Maienbaum stünde noch immer
vor seinem Haus. Dieser Maienbaum scheint — ähnlich wie andernorts der
„Strauß" — das Zeichen der zeitweiligen Wirtschaftsberechtigung gewesen zu
sein. Anfang Juni 1808 erteilt das Oberamt den Befehl, den Maibaum umzuhauen
. Das geschieht auch, aber noch ehe die Vollzugsmeldung in Müllheim ist,
steht auf der Sirnitz ein neuer Baum! Dabei sei nach dem Bericht des Vogtes

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